Als Sichtflugbedingungen (auch Sichtflugwetterbedingungen oder englischvisual meteorological conditions (VMC)) bezeichnet man die minimalen Wetterbedingungen, die erfüllt sein müssen, um Flüge nach Sichtflugregeln durchzuführen.
< 3.050 m (10.000 ft) AMSL > 900 m (3000 ft) AMSL oder * > 300 m (1000 ft) AGL
B, C, D, E, F, G
5 km
1.500 m
300 m (1000 ft)
≤ 900 m (3000 ft) AMSL oder * ≤ 300 m (1000 ft) AGL
B, C, D, E
5 km
1.500 m
300 m (1000 ft)
F, G
5 km **
Wolken dürfen nicht berührt werden, außerdem Erdsicht erforderlich
*
je nachdem, was höher ist
**
kann z. B. für langsam fliegende Flugzeuge oder Helikopter auf 1,5 km reduziert werden
Nationale Regelungen
Die nationalen Regelungen einzelner Staaten orientieren sich meist an den oben genannten Vorgaben der ICAO. Im Detail treten jedoch häufig Abweichungen auf.
Deutschland
Für Deutschland sind die VMC-Bedingungen unter dem Ausdruck Mindestwetterbedingungen für Flüge nach Sichtflugregeln in der Luftverkehrsordnung festgelegt.[2] Die dortigen Definitionen weichen teilweise von denen der ICAO ab:
Wolken dürfen nicht berührt werden, außerdem Erdsicht erforderlich
*
je nachdem, was höher ist
**
Bei Hubschraubern ist eine geringere Sicht ausreichend, wenn die Geschwindigkeit gering genug ist, Zusammenstöße zu vermeiden
Einzelnachweise
↑ICAO: Annex 2 to the Convention on International Civil Aviation – Rules of the Air, 10. Edition, Juli 2005, Abschnitt 3.9 VMC visibility and distance from cloud minima