Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Salzberg 114 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 15 Einwohner unter 18 Jahren, 42 zwischen 18 und 49, 24 zwischen 50 und 64 und 33 Einwohner waren älter.[9] Die Einwohner lebten in 48 Haushalten. Davon waren 15 Singlehaushalte, 12 Paare ohne Kinder und 15 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 12 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 24 Haushaltungen lebten keine Senioren.[9]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Neuenstein[2]; Zensus 2011[9]
Für Salzberg besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Salzberg) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 68,97 %. Alle Mitglieder gehören der „Bürgerliste Salzberg“ (BLS) an.[10] Der Ortsbeirat wählte Alfred Mandt zum Ortsvorsteher.[11]
Im Ort gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus. Die evangelische Kirche steht in der Ortsmitte und ist über dem Portal auf das Jahr 1554 datiert. Die Kirchengemeinde, seit 1608 evangelisch-reformiert, ist seit 1575 nach Raboldshausen eingepfarrt.
↑ abDaten und Fakten. In: Webauftritt der Gemeinde Neuenstein, abgerufen im März 2022
↑Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen in Hessen vom 14. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.01, S.5, Punkt 8; Abs. 26. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,9MB]).
↑Hauptsatzung. (PDF; 115 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Neuenstein, abgerufen im März 2022.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.43f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73.