„a) Funkdienst, bei dem die Signale, die von Weltraumfunkstellen ausgesendet oder vermittelt werden, zum unmittelbaren Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt sind und der Tonsendungen, Fernsehsendungen oder andere Arten von Sendungen umfassen kann, sowie
b) Funkdienst, dessen Funknutzungen die wesentlichen technischen Merkmale der Funknutzungen unter Buchstabe a besitzen; die Funknutzungen unter Buchstabe a genießen Priorität.“[2].
Neben den zum Empfang der Fernseh- und Hörfunkprogramme erforderlichen Empfangsgeräten kommen in diesem Funkdienst im Allgemeinen Erdfunkstellen und Weltraumfunkstellen zum Einsatz.
Hardware Rundfunkdienst über Satelliten
Rundfunkstudio in Springfield, 2011
Rundfunksatelliten auf geostationärer Umlaufbahn
Ausleuchtzonen (footprints) von Rundfunksatelliten
„INSAT 3E“ Rundfunksatelliten mit entfaltetem Solarsegel
Die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche an diesen Funkdienst erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 5 der VO Funk (Ausgabe 2012).[3]
Zur möglichst sparsamen, effizienten und harmonisierten Frequenznutzung sind diese Frequenzzuweisungen in Zuständigkeit der betreffenden Frequenzverwaltung (Hoheitsträger und Behörden) in nationalen Plänen und Verordnungen diskriminierungsfrei verfügbar. Zuweisungen können primär, sekundär, exklusiv oder geschärt sein. Wobei für diesen Funkdienst jedoch in der Regel Primärzuweisungen erfolgen.
Primärzuweisung = Darstellung mit GROSSBUCHSTABEN (siehe Beispieldarstellung)
Sekundärzuweisung = Darstellung in Kleinbuchstaben / Normalschreibweise
Beispiel internationaler Frequenzbereichszuweisung
↑Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1; Seite 11, Nr. 37_3.18, Definition: Rundfunkdienst über Satelliten.
↑VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.39, Definition: Broadcasting-satellite service / Rundfunkdienst über Satelliten
↑Internationale Regelungen über die Zuweisung der Frequenzen gemäß Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), KAPITEL II – Funkfrequenzen, ARTIKEL 5 Frequenzbereichszuweisung, Sektion IV – Table Frequenzbereichszuweisung
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