Dieser Artikel behandelt das aktuelle Parlament Estlands; zu dem gleichnamigen estnischen Parlament 1919–1934 siehe Riigikogu (1919–1934), zum estnischen Parlament 1937–1940 siehe Rahvuskogu.
Der Riigikogu tagt in der estnischen Hauptstadt Tallinn. Laut dem estnischen Grundgesetz hat der Riigikogu 101 Mitglieder, die jeweils auf vier Jahre gewählt sind. Stimmberechtigt sind estnische Staatsbürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und die nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung in Haft sitzen. Kandidieren dürfen estnische Staatsbürger, die spätestens am letzten Tag der Aufstellung der Kandidatur das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Es gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Bei der Wahl wählt man jedoch nicht Parteien, sondern Personen, die nummeriert in der Kandidatenliste unter der Benennung der Partei aufgezählt sind. Die, die ein Direktmandat bekommen haben, d. h. mindestens 1/101 der gültigen Stimmen, ziehen ohne Beachtung der Fünf-Prozent-Hürde in den Riigikogu ein. Bekommt keiner der Kandidaten einer Partei 1/101 der abgegebenen Stimmen, die Partei selbst insgesamt jedoch fünf Prozent oder mehr, so kommen anteilsmäßig so viele Mitglieder der Partei in den Riigikogu, wie diese nach Prozenten der abgegebenen Stimmen Sitze gewonnen hat. Dabei ziehen dann von dieser Partei diejenigen Kandidaten ein, die am meisten Stimmen bekommen haben.
Geht ein Mitglied des Riigikogu in die Regierung oder in ein anderes Amt, muss es vorübergehend auf seinen Sitz verzichten, und an seine Stelle rückt der Kandidat mit den nächstmeisten Stimmen innerhalb der Partei nach.
Zusammensetzung
Das zuletzt am 5. März 2023 gewählte Parlament setzt sich aktuell wie folgt zusammen: