Seit 1873 galt in Cisleithanien das Kurienwahlrecht. Die Wähler wurden nach ihrem Stand und Vermögen in vier Kurien eingeordnet. Die Kurien waren Großgrundbesitzer, Handels- und Gewerbekammern, Groß- und Mittelbauern und alle anderen in Städten lebenden männlichen Bürger, die jährlich mindestens 10 Gulden (ab 1882 fünf Gulden) direkte Steuern entrichteten. Dies entsprach insgesamt 6 % der erwachsenen Bevölkerung.[1] In der Kurie der Großgrundbesitzer waren auch Frauen solchen Besitzes vertreten.[2]
Wahlergebnis
Nach den Wahlen stellten der Tschechenklub (vor allem Jungtschechen) 65 Abgeordnete, der Polenklub 56 und die konservativen deutschen Kräfte 53 Abgeordnete.[3][4]