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Die Amtsbezeichnung Prinzipalkommissar trug der offiziell beauftragte Vertreter des Kaisers auf den Reichstagen und sonstigen Versammlungen des Heiligen Römischen Reiches zwischen dem 16. und dem Ende des 18. Jahrhunderts.
Durch die Entwicklung des Reichstags von einem unregelmäßig einberufenen Treffen hoher Würden- und Amtsträger des Reiches mit dem König bzw. Kaiser zu einem ständigen Gesandtenkongress, dem „Immerwährenden Reichstag“, war es auf Grund ihrer Amtsgeschäfte nur noch wenigen Fürsten möglich, persönlich an den Reichsversammlungen teilzunehmen. Deshalb wurde die Vertretung eines Standes bzw. seiner Stimme durch einen anderen Stand oder eine besonders beauftragte Person im Laufe der Frühen Neuzeit von der Ausnahme zur Regel.
Während die Vertreter kleinerer Reichsfürsten durchaus niederen Adels oder sogar bürgerlich sein konnten, wurden mit der Vertretung des Kaisers meistens nur hohe Würdenträger des Reiches betraut, wie z. B. der Erzbischof von Salzburg, da dieser nicht schon dem Kurfürstenrat angehörte. Der Prinzipalkommissar saß in Vertretung des Kaisers u. a. den gemeinsamen Sitzungen des ganzen Reichstags (dem sog. Reichsrat) vor und wurde in seiner Arbeit meistens von ein oder zwei so genannten Konkommissaren unterstützt. Er übergab im Namen des Monarchen die kaiserliche Proposition an das Direktorium des Reichstags, das diese dann verlas und veröffentlichte.
Liste der kaiserlichen Prinzipalkommissare
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Franz von Krones: Ungnad von Weißenwolf, David. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 39, Duncker & Humblot, Leipzig 1895, S. 305 f.
- ↑ http://familypedia.wikia.com/wiki/Ferdinand_August_von_Lobkowicz_%281655-1715%29