Das FFH-Gebiet Pfinzgau Ost ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7017-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 12. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Das 1769,5 Hektar große FFH-Gebiet gehört zum Naturraum 125-Kraichgau innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 12-Neckar- und Tauber-Gäuplatten. Es liegt zwischen dem Neulinger Ortsteil Nußbaum im Norden und dem Birkenfelder Ortsteil Obernhausen im Süden und erstreckt sich über die Markungen von neun Städten und Gemeinden.
Es handelt sich um eine typische Pfinzgaulandschaft mit kleinteiligem Mosaik aus Wald, Wiesen- und Magerrasengebieten und Extensivweiden. Außerdem bestehen Streuobstbestände mit alten Birnbäumen, Bachtäler mit Erlenauenwald und Röhricht sowie Weinberge.
Lebensraumklassen
(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)
Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
N22 – Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
0 %
Lebensraumtypen
Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 12. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
EU Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung)
Kurzbezeichnung
Hektar
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition
Natürliche nährstoffreiche Seen
0,14
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
Kalk-Magerrasen
36,50
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe