Unter seinem Vorsitz entschied am 14. März 1933 das Kammergericht Berlin einen Fall zu Ungunsten der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft. Bei dem Verfahren handelte es sich um die fristlose Kündigung von drei technischen Mitarbeitern, von denen der Arbeitgeber vermutete, dass sie Mitglieder in der KPD gewesen seien bzw. ihr nahegestanden hätten und damit der Verdacht begründet gewesen sei, dass diese Mitarbeiter in der Zukunft Sabotageakte im Rahmen des Rundfunkprogramms ausübten bzw. duldeten.
Am 23. März 1933 wurde er nach diesem Urteil wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ mit sofortiger Wirkung und kurze Zeit später mit dem Hinweis auf das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Justizdienst entlassen.
Bis 1939 war er Stellvertretender Vorsitzender des „Consulting Committee for German Questions“ im „International Department of the Labour Party“. Ende 1939 übernahm er zusammen mit der Soziologin Charlotte Lütkens die Leitung des Gillies-Ausschusses. 1940 wurde er deshalb von Richard Crossman zum Vorsitzenden des Komitees deutscher Emigranten zur Evaluierung der deutschen Sendungen der BBC berufen und setzte sich in dieser Funktion bei den britischen Behörden bis 1941 für die Entlassung von inhaftierten deutschen Flüchtlingen aus den Internierungslagern ein. 1940 erhielt er die britische Staatsbürgerschaft.
Zusammen mit dem Gewerkschafter Walter Auerbach und den beiden Journalisten Fritz Eberhard und Hilde Meisel bildete er auch nach der Auflösung des Gillies-Ausschusses einen Diskussionskreis, an dem er bis 1945 aktiv beteiligt war.
Von 1964 bis 1971 lehrte er als Professor für vergleichendes Recht an der Oxford University und war Fellow am Brasenose College Oxford. Darüber hinaus war er 1965 bis 1968 Mitglied des „Royal Commandments of trade Unions and Employers Association“. Im Laufe seines Lebens erhielt er zahlreiche Auszeichnungen und war Mitglied in verschiedenen juristischen Vereinigungen. 1971 wurde er emeritiert.
Das soziale Ideal des Reichsarbeitsgerichts. Bensheimer, Mannheim, Berlin, Leipzig 1931.
The law of carriage by inland transport. Stevens, London 1939.
Beiträge zum Neuaufbau des deutschen Arbeitsrechts. Renaissance Publ., Welwyn Garden City 1944.
The Growth of Internationalism in English Private International Law. 1960
mit Karl Renner: Die Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre soziale Funktion. Fischer, Stuttgart 1965. Übersetzung Elisabeth Kahn-Freund.
Delictual Liability and the Conflict of Laws. 1968.
mit Viktor Weidner: Parallelen und Gegensätze im englischen und amerikanischen Privatrecht. Hanstein, Bonn 1970.
General Problems of Private International Law. 1975.
Arbeit und Recht. Bund, Köln, Frankfurt am Main 1979. Übersetzung Franz Mestitz.
Arbeitsbeziehungen. Nomos, Baden-Baden 1981.
Literatur
Wolfgang Däubler: Otto Kahn-Freund (1900–1979), Ideologiekritik und Rechtsfortschritt im Arbeitsrecht, In: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Nomos, Baden-Baden 1988, ISBN 3-7890-1580-6, S. 380 ff.
Kahn-Freund, Otto, in: Werner Röder; Herbert A. Strauss (Hrsg.): International Biographical Dictionary of Central European Emigrés 1933-1945. Band 2,1. München : Saur, 1983, ISBN 3-598-10089-2, S. 585
Dieter Nelles: Widerstand und internationale Solidarität. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) im Widerstand gegen den Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung der Seeleute. Dissertation. 2000. Klartext, Essen 2001, ISBN 3-88474-956-0.
Wedderburn of Charlton: Otto Kahn-Freund, 1900–1979. In: Proceedings of the British Academy. Band68, 1982, S.579–584 (thebritishacademy.ac.uk [PDF]).
Kahn-Freund, Otto, in: Hans Bergemann, Simone Ladwig-Winters: Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preußen im Nationalsozialismus : eine rechtstatsächliche Untersuchung. Eine Dokumentation. Köln : Bundesanzeiger-Verlag, 2004, S. 219