Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile (in der Regel) nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d. h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges.
Pläne zur Errichtung eines einheitlichen Obersten Bundesgerichtes über den vorgenannten Gerichten, wie in der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes vorgesehen, wurden 1968 aufgegeben.[1] An dessen Stelle tagt der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach Bedarf und hat über Rechtsfragen zu entscheiden, wenn ein oberstes Bundesgericht in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts oder des Gemeinsamen Senats abweichen will. Der Senat wird vom BGH verwaltet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe steht als Gericht eigener Art neben allen anderen Gerichtshöfen und wacht „nur“ über die Verfassung. Es ist daher keine Superrevisionsinstanz und kann Urteile anderer Gerichte nur am Maßstab der Verfassung (und nicht etwa auf andere Fehler oder juristische Meinungsverschiedenheiten im „einfachen“ Recht) kontrollieren.
Der Bundesrechnungshof ist kein Gericht, sondern ein Organ der Finanzkontrolle (Rechnungsprüfung).
Das Bundespatentgericht in München sowie die Truppendienstgerichte in München und Münster sind zwar Bundesgerichte (Artikel 92 Grundgesetz), aber keine obersten Bundesgerichte. Gegen ihre Entscheidungen sind Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof bzw. Bundesverwaltungsgericht vorgesehen.
Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht), mit einer eigenen räumlichen Struktur an Verwaltungsgerichten, den Tribunais Administrativos e Fiscais
Die höchsten Gerichte in Schweden sind: für Zivil- und Strafsachen der Högsta domstol (Oberste Gerichtshof), für Verwaltungsrecht der Högsta förvaltningsdomstol (Oberste Verwaltungsgerichtshof).
Schweiz
Neben dem Bundesgericht in Lausanne, das in den meisten, aber nicht in allen Materien oberstes Gericht ist, steht das Militärkassationsgericht als oberstes Gericht der (von den übrigen Zweigen der Justiz unabhängigen) Militärjustiz. Die Schweiz hat kein eigenständiges Verfassungsgericht eingerichtet.