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Oberlandesgerichtsrat war bis zur Änderung der Dienstbezeichnungen der Richter im Jahre 1967 die Dienstbezeichnung für die beisitzenden Richter an deutschen Oberlandesgerichten.[1] Seither lautet die Dienstbezeichnung: Richter am Oberlandesgericht.
Auch die Richter preußischer Oberlandesgerichte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, trugen den Titel eines Oberlandesgerichtsrates.
Einzelnachweise
- ↑ Oberlandesgerichtsrat. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 14: Mittewald–Ohmgeld. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1908, S. 865 (Digitalisat. zeno.org).