Bereits im 13. und 14. Jahrhundert erfolgte die Einteilung des Landes Tirol in Gerichtsbezirke (siehe: Urbarbuch des Jahres 1288). Die landesherrlichen Gerichte (Landgerichte) übten dabei mit einigen Ausnahmen die hohe Gerichtsbarkeit aus; Stadt- und Marktgerichte, Stifts- und Hofmarkgerichte waren mit der niederen Gerichtsbarkeit ausgestattet. Das für das Gebiet um Innsbruck zuständige Landgericht Sonnenburg hatte seinen Sitz lange in der Stadt Innsbruck. 1790 wurde im Rahmen der Josephinischen Reformen ein Appellations- und Kriminalobergericht in Innsbruck errichtet, der Vorläufer des heutigen Oberlandesgerichts.
Unter bayrischer Herrschaft wurde 1807 das Landgericht Sonnenburg mit dem Stadtgericht Innsbruck und anderen Niedergerichten zum “Landgericht Innsbruck” zusammengelegt. Nach der Wiedervereinigung Tirols mit dem Kaisertum Österreich wurde die alte Gerichtsverfassung und Verwaltungsorganisation nach österreichischem Muster wieder eingeführt. So nahmen die Landgerichte 1817 als „kaiserliche Landgerichte“ ihre Tätigkeit wieder auf. Sie waren dem Appellations- und Kriminalobergericht in Tirol und Vorarlberg untergeordnet.[1]
Die Gründung des Oberlandesgerichts in seiner heutigen Form geht auf das Jahr 1849 zurück, in dem die Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission neue Gerichts- und Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke schuf.[2] Das Oberlandesgericht Innsbruck war bis 1919 für ganz Deutschtirol (auch Südtirol) zuständig und mit einer Kammer in Trient (für Welschtirol) vertreten.[3]