Dieser Artikel beschreibt das Naturschutzgebiet in den Landkreisen Harburg und Heidekreis. Das Landschaftsschutzgebiet Obere Wümmeniederung liegt im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 146 ist circa 1.607 Hektar groß. Davon entfallen rund 1.417 Hektar auf den Landkreis Harburg und rund 190 Hektar auf den Landkreis Heidekreis. Das Naturschutzgebiet ist fast vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes „Wümmeniederung“.[1] Nach Westen grenzt es an die Naturschutzgebiete „Ekelmoor“ und „Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach“, im Osten an das Naturschutzgebiet „Heidemoor bei Ottermoor“. Ein rund 1.415 Hektar großer Teil des Naturschutzgebietes war zum 2. November 1986 unter Naturschutz gestellt worden. Eine neue Naturschutzverordnung wurde am 28. März 2019 verabschiedet. Dabei wurde das Gebiet auf seine heutige Größe erweitert. Die neue Naturschutzverordnung trat am 1. Mai 2019 in Kraft. Zuständige untere Naturschutzbehörden sind die Landkreise Harburg und Heidekreis.
Die Wümme und ihre Nebenbäche können – teilweise nach Renaturierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen – im Naturschutzgebiet weitestgehend naturnah fließen.[2] Sie verfügen über flutende Wasservegetation unter anderem mit Wassersternen. Die Wümme wird vielfach von Gehölzen begleitet, an die sich teilweise Wälder anschließen.
Stillgewässer beherbergen Laichkraut- und Froschbissgesellschaften.
Große Teile des Naturschutzgebietes werden land- und forstwirtschaftlich als Grünland, Acker und Wirtschaftswald genutzt. Dazwischen befinden sich zahlreiche Brachflächen. Die Grünlandflächen rund um das Große Torfmoor sind vielfach feucht. Sie werden als artenreiche Grünlander extensiv genutzt. Die Moorflächen, die entwässert waren und durch Torfstiche verändert sind, wurden wiedervernässt und teilweise durch Entkusselungsmaßnahmen von Baumbewuchs befreit.[2]