Nachklärbecken sind zumeist das letzte technische Element in Abwasserreinigungsanlagen und haben somit eine zentrale Aufgabe in der Reinigungsleistung von Kläranlagen. Nachklärbecken sind Bestandteil des Belebtschlammverfahrens.
Nachklärbecken basieren auf Separation (→ sieheAbsetzbecken). Das Abwasser gelangt aus dem Belebungsbecken oder dem Tropfkörper in das Nachklärbecken. Der im Wasser enthaltene Schlamm setzt sich ab und wird im unteren Bereich gesammelt und eingedickt.
Das Nachklärbecken lässt sich in 4 Zonen einteilen:
die Klarwasserzone
die Trennzone
die Speicherzone
die Eindick- bzw. Räumzone.
Der Schlamm aus der Eindickzone wird abgezogen und gelangt als Rücklaufschlamm (nicht zu verwechseln mit Überschussschlamm, welcher aus der Belebung kommt) zurück in die Vorklärung. Übliche Bodenschlammkonzentrationen können im Bereich von 10 bis 20 gTS/Liter (TS=Trockensubstanz) liegen. Das entspricht einem Feststoffanteil von 1 bis 2 Prozent. Das geklärte Wasser wird aus der Klarwasserzone mit verschiedenen Techniken abgezogen.
Bei der Nachklärung können diverse Probleme durch schlecht absetzbaren Schlamm auftauchen. Ein Indiz hierfür ist der Schlammindex
Bei einer Nachfällung zur Phosphorelimination muss ein weiteres Becken oder eine Filteranlage (meist Sandfiltration oder Polstofffiltration) zur Abtrennung der Flocken vorhanden sein
Die EU-Kommission fordert den Ausbau mit sogenannten vierten Reinigungsstufen zur Entfernung von Spurenstoffen, wie Medikamentenrückstände, für alle kommunalen Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten bis 2045. Zudem müssen bis zum gleichen Zeitpunkt auch Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 10.000 Einwohnerwerten mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet sein, wenn die Konzentration von Mikroschadstoffen ein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt.[1][2]