Das württembergische Staatsministerium unter König Friedrich bildete von Januar 1806 bis zum 8. November 1816 die Landesregierung von Württemberg.
Das Staatsministerium bestand aus sechs Departements:
- das Departement der auswärtigen Angelegenheiten oder Cabinets-Ministerium
- das Departement des Innern
- das Departement der Justiz
- das Departement des Kriegswesens
- das Departement der Finanzen
- das geistliche Departement
Das Staatsministerium hatte keinen offiziellen Premierminister. Den Vorsitz der Regierung führte der König selbst. Informell kann jedoch Staatsminister Normann-Ehrenfels als ein Primus inter pares angesehen werden. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung 1812 spielten diese Rolle mit Einschränkungen Graf von Zeppelin und Graf von Wintzingerode.
Neben den Chefs der Departements gehörten dem Staatsministerium noch weitere Minister für spezielle Aufgaben an:
Literatur
- Julius Hartmann: Regierung und Stände im Königreich Württemberg 1806–1894. In: Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. Heft 1, 1894, ZDB-ID 2794468-2, S. 1–92.