Das Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe, kurz MZF (RP), ist ein „Sonstiges Feuerwehrfahrzeug“ im Sinne der Europäischen NormEN 1846-1, geeignet zur Aufnahme von mindestens einem Trupp (1/2 = 3 Mann) und einer nachstehend aufgeführten feuerwehrtechnischen Beladung.[1] Es stellt einen Sonderfall der Fahrzeugklasse der Mehrzweckfahrzeuge dar und ist nach der Technischen Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz genormt.[1]
Mehrzwecktransportfahrzeuge sollen als Nachschubfahrzeuge benötigte Geräte und Sonderlöschmittel transportieren.[1] Hierzu sollen sie universell einsetzbar sein.[1] Mit fest zugeordneter Beladung können MZF (RP) zum Beispiel als Gerätewagen Atemschutz oder als Schlauchwagen eingesetzt werden bzw. zu diesen Fahrzeugen weiterentwickelt werden.[1] Mehrzwecktransportfahrzeuge dienen unter anderem auch als Basis für Gerätewagen Betreuung, Gerätewagen Sanität und Gerätewagen Verpflegung in der jeweils landesspezifischen Version.[2]
Technische Richtlinie Nr. 5, Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe, MZF (RP)[1]
Ausführung
Bezeichnung
Besatzung
zul. Gesamtmasse
(kg)
Länge
(mm)
Breite
(mm)
Höhe
(mm)
Elektrohydraulische /-
pneumatische Ladehilfe
Aufn. von Rollcontainer
Paletten (1200 × 800 mm)
Mindest-Hubkraft
vorzugsweise (kN)
Unterbringung
MZF 1
vorzugsw. Staffel
(1/5)
4.750
6.400
2.200
2.900
3
hinten
1
MZF 2
Trupp (1/2) oder
Staffel
7.500
(9.000)
8.000
2.550
3.300
10
hinten
4
MZF 3
Trupp oder Staffel
16.000
8.300
2.550
3.300
10
hinten
6
Für das MZF (RP) ist nur ein serienmäßiges Fahrgestell zulässig.[1] Die maximale Geschwindigkeit des MZF (RP) muss auf 100 km/h (MZF 1 mit 120 km/h) begrenzt sein.[1] Für die technischen Anforderungen an das Fahrgestell und an den Aufbau sowie für den Anstrich und die Beschriftung gelten EN 1846 und DIN-Norm DIN 14502 sowie die „Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz“, die vom Ministerium des Innern und für Sport ergänzend zur EN 1846-2 erstellt wurden.[1]