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Noch zur Amtszeit der Fürstäbtissin Anne Charlotte de Lorraine (zu Luneville, Lothringen, Frankreich 1714 – zu Mons, Belgien 1773) wurde Maria Christina 1764 zur Koadjutorin mit dem Recht der Nachfolge (als Äbtissin) gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig, was nicht weiter verwundert, waren doch im Vorfeld aus Wien und Dresden 45.000 Gulden an die wahlberechtigten Stiftsdamen und Kanoniker in Remiremont geflossen. Nach dem Tod der bei Maria Christinas Wahl bereits 59 Jahre alten und kränklichen Vorgängerin Anne Charlotte de Lorraine trat Prinzessin Maria Christiana im Monat November des Jahres 1773 das Amt der Äbtissin in Remiremont an. Als Fürstäbtissin in Remiremont hatte sie Sitz und Stimme im Reichstag, alle Rechte und Pflichten einer Reichsfürstin (wie etwa Niedere Gerichtsbarkeit, Steuerrecht, Gesetzgebung, Münzprägung und Heeresfolge), und genoss Immunität gegenüber der weltlichen Gewalt.
Fürstäbtissin Maria Christina starb am 19. November 1782 in Brumath, im Schloss, heutige evangelische Kirche, und wurde in der Krypta zu Remiremont, Departement des Vosges bestattet.