Liste der Wappen im Landkreis Passau
Die Liste der Wappen im Landkreis Passau zeigt die Wappen der Gemeinden im bayerischen Landkreis Passau.
Landkreis Passau
Wappen der Städte, Märkte und Gemeinden
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GemeindeAicha vorm WaldSchräglinks geteilt; vorne in Silber ein schräglinkes grünes Eichenblatt, hinten in Silber drei rote Balken.
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MarktAidenbachIn Blau ein silberner Schrägbalken, belegt mit einem gebogenen, goldenen Doppelhaken.
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GemeindeAldersbachIn Silber auf rotem Dreiberg stehend eine gestürzte, eingeschweifte rote Spitze, darin die goldene Krümme eines Abtstabs.
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GemeindeBad FüssingIn Silber über einer nach dem unteren Schildrand gelegten blauen Kette ein roter Zweischalenbrunnen mit blauer Doppelfontäne.
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StadtBad Griesbach i.RottalIn Rot über grünem Wellenschildfuß, darin vier schwarze Wellenfäden, ein wachsender silberner Felsenberg.
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GemeindeBeutelsbach (Bayern)In Gold unter einem mit Spitzen von Silber und Rot geteilten Sparren eine nach links gewendete, rot bewehrte, schwarze Utterschwalbe.
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GemeindeBreitenbergUnter blauem Schildhaupt, darin ein goldener Schrägbalken, in Silber ein offener roter Flug.
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GemeindeBüchlbergGespalten von Silber und Blau; vorne ein links gewendeter steigender roter Wolf, hinten drei zwei zu eins gestellte silberne Halbmonde, oben zunehmend und abnehmend, unten linksschräg abnehmend. [4]
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MarktEging a.SeeÜber grünem Schildfuß, darin wachsend aufgeschichtete silberne Pflastersteine, in Silber zwei bewurzelte grüne Tannen. [5]
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GemeindeFürstensteinIn Silber ein schwarzer Stufengiebel. [6]
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MarktFürstenzellIn Blau unter einem von Rot und Silber gezwickelten Sparren eine goldene Krone. [7]
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GemeindeHaarbachDurch eine eingeschweifte blaue Spitze, darin ein silbernes Andreaskreuz, gespalten; vorne in Silber eine rote gekürzte und gestürzte Spitze, hinten in Gold ein gestümmelter schwarzer Ast mit beiderseits zwei beblätterten Zweigen.
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StadtHauzenbergIn Rot ein steigender silberner Wolf.
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MarktHofkirchenIn Blau eine rechtstürmige rotbedachte silberne Kirche mit drei geteilten Bogenfenstern und schwarzem Portal in Seitenansicht, besteckt mit silberner Turmkugel und ebensolchem Dachkreuz.
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MarktHutthurmIn Silber auf grünem Dreiberg ein steigender roter Wolf.
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GemeindeKirchhamGespalten von Gold und Schwarz; vorne über gesenktem blauen Wellenbalken ein schwarzer Kirchturm, hinten zwei durchgehende silberne Rauten.
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MarktKößlarnIn Rot der Rumpf eines golden bewehrten schwarzen Ebers.
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GemeindeMalchingIn Blau aus wachsendem goldenem Palisadenzaun wachsend ein linksgewendeter, goldener, doppelschwänziger Löwe, in seinen Vorderpranken einen silbernen Bischofsstab haltend.
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GemeindeNeuburg a.InnÜber grünem Dreiberg gespalten von Rot und Silber; vorne ein nach links gewendeter silberner Bauer mit Stulphut und Schaftstiefeln, der in der linken Hand drei goldene Ähren hält; hinten ein roter Greif.
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GemeindeNeuhaus a.InnIn Silber über zwei gesenkten schmalen blauen Wellenbalken ein nach links gewendeter roter Greif.
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GemeindeNeukirchen vorm WaldÜber blauem Schildfuß eine eingeschweifte silberne Spitze, belegt mit einem aus dem unteren Schildrand wachsenden silbernen barocken Kirchturm mit schwarzem Dach, vorne in Rot eine silberne heraldische Rose, hinten geteilt von Rot und Blau, oben ein silberner Pfahl.
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Markt Obernzell in Silber ein steigender roter Wolf.
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MarktOrtenburgIn Rot ein silberner Zinnenschrägbalken.
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StadtPockingGespalten von Blau und Silber; vorne über drei goldenen Wellenleisten ein nach links gewendeter goldener Halbmond, darunter ein aus dem unteren Schildrand wachsender, nach links gewendeter silberner Pferdekopf; hinten unter einem erhöhten roten Schrägbalken eine bewurzelte grüne Eiche mit drei goldenen Eicheln, belegt mit zwei schräg gekreuzten blauen Schlüsseln.
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MarktRotthalmünsterIn Blau eine eintürmige silberne Kirche; auf dem roten Dach des Langhauses stehend zwei silberne Störche.
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GemeindeRudertingGespalten von Silber und Blau; über einem durchgehenden Wellenbalken in verwechselten Farben vorne eine blaue heraldische Lilie, hinten ein silberner Wolfsrumpf.
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MarktRuhstorf a.d.RottGespalten von Schwarz und Gold; vorne ein silberner Ort, hinten ein schwarzes Zahnrad; aus dem unteren Schildrand aufwachsend eine von Silber und Schwarz gespaltene Ähre.
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GemeindeSalzwegSchräglinks geteilt von Silber und Rot; oben ein rotes Salzfass, unten zwischen zwei silbernen Schrägbalken ein schräg gestellter goldener Lilienstängel.
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GemeindeSonnenIn Grün ein silberner Balken, oben ein auffliegender silberner Falke, unten ein silbernes Hufeisen.
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GemeindeTettenweisIn Silber ein dreimal von Schwarz und Rot gespaltener Zickzackbalken, beseitet oben von zwei blauen heraldischen Rosen, unten von einer liegenden schwarzen Hirschstange.
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GemeindeThyrnauIn Schwarz aus einem goldenen Dreiberg wachsend ein an den Seiten ringförmig eingekerbtes goldenes Blatt.
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GemeindeTiefenbachGespalten; vorne von Rot und Silber schräg geteilt, darauf ein Panter in verwechselten Farben; hinten in Silber über grünem Dreiberg drei grüne Tannen.
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MarktTittlingGespalten; vorne in Silber ein mit einem linkshin schreitenden goldenen Löwen belegter schwarzer Schräglinksbalken, begleitet von zwei vierblättrigen roten heraldischen Rosen mit goldenen Butzen; hinten in Silber drei absteigende blaue Rauten. [8]
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MarktUntergriesbachIn Silber ein links gewendeter steigender roter Wolf.
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StadtVilshofen an der DonauSchräg geteilt; oben schrägrechts gerautet von Silber und Blau (bayerische Rauten), unten in Rot ein schreitender silberner Panter. [9]
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MarktWegscheidIn Blau ein silberner Balken, darauf eine rotbedachte silberne Kirche mit linksseitigem zwiebelbedachtem Kirchturm, links beseitet von einer zufliegenden silberne Taube, einen goldenen Scheit im Schnabel; unten auf grünem Boden drei grüne Nadelbäume.
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MarktWindorfIn Silber ein steigender roter Wolf.
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GemeindeWitzmannsbergGespalten von Schwarz und Gold; vorne ein gestürzter und ein aufrechter silberner Sparren, hinten ein steigender schwarzer Ziegenbock.
Ehemalige Gemeinden mit eigenem Wappen
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GemeindeAlkofenGespalten, vorne gespalten von Silber und Blau, darin ein Sparren in verwechselten Farben, hinten in Gold ein Lothringer Kreuz
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GemeindeBad HöhenstadtIn Gold über einer roten Holzbadewanne schwebend ein blauer Anker, darüber ein roter Sparren; in den Oberecken je ein sechsstrahliger blauer Stern. [10]
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MarktHartkirchenIn Blau eine bewurzelte silberne Eiche mit fünf goldenen Eicheln, belegt mit zwei schräg gekreuzten goldenen Schlüsseln. [11]
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GemeindeMünchenIn Schwarz ein vierblättriges goldenes Kleeblatt mit abhängendem goldenem Stiel. [12]
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GemeindeNeuburg a.Inn(–1972)In Silber ein roter Greif mit einem braunen Hasen in den Vorderpranken
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GemeindeNeukirchen a.InnIn Rot auf goldenem Hügel stehend ein silbern gekleideter Bauer mit Stulphut und Schaftstiefeln, in jeder Hand drei goldene Ähren haltend. [13]
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GemeindeRaindingInnerhalb eines schwarzen Bordes in Rot eine silberne Lilie
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GemeindeSachsenhamIn Gold ein schwarzer abgeschnittener Lindenast mit beidseits je zwei fünfblättrigen Trieben
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GemeindeSandbachIn Silber über grünem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, ein steigender roter Wolf.
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GemeindeSankt SalvatorIn Schwarz eine goldene Weltkugel, darauf ein rotes Tatzenkreuz. [14]
Quellen
- ↑ Ministerialentschließung vom 22. April 1959 (Nr. I B 1-3005-11/1)
- ↑ Ministerialentschließung vom 13. Februar 1957 (Nr. I B 1-3005-13/8)
- ↑ Ministerialentschließung vom 3. April 1957 (Nr. I B 1-3005-13/4)
- ↑ Ministerialentschließung vom 20. Januar 1958 (Nr. I B 1-3000-29 B 13)
- ↑ Ministerialentschließung vom 14. Dezember 1953 (Nr. I B 1-3000-29 E/3)
- ↑ Ministerialentschließung vom 23. Juni 1953 (Nr. I B 1-3000-29 F 8)
- ↑ Ministerialentschließung vom 3. April 1952 (Nr. I B 1-3008/29)
- ↑ Ministerialentschließung vom 13. November 1924
- ↑ ministerielle Zustimmung zur Wiederannahme vom 24. September 1956 (Nr. I B 1-3000-29 V/3)
- ↑ Ministerialentschließung vom 1. April 1957 (Nr. I B 1-3000-29 H 8)
- ↑ verliehen vom Reichsstatthalter in Bayern durch Urkunde vom 18. Juli 1936
- ↑ Ministerialentschließung vom 14. November 1954 (Nr. I B 1-3000-29 M 6)
- ↑ Ministerialentschließung vom 19. Oktober 1955 (Nr. I B 1-3000-29 N 3)
- ↑ Ministerialentschließung vom 13. März 1951 (Nr. I B 1-3008/18)
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