In der Liste der Kulturdenkmale in Oster-Ohrstedt sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Oster-Ohrstedt (Kreis Nordfriesland) aufgelistet (Stand: 21. Oktober 2024).
Legende
In den Spalten befinden sich folgende Informationen:
- Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
- Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
- Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
- Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
- Bild: ein Bild des Kulturdenkmales
Sachgesamtheiten
Objekt-ID
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Lage
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Offizielle Bezeichnung
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Beschreibung
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Bild
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47725
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Süderstraße 8, 11 (54° 30′ 50″ N, 9° 13′ 19″ O)
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Hof Konjens
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Hof Konjens; Ende 19. Jh., im Kern verm. älter; Bauernhaus mit Wirtschaftsflügel und Abnahmehaus, eingeschossige, traufständige, gelbe Backsteinbauten unter Schopfwalmdächern
- Begründung: geschichtlich, städtebaulich, Kulturlandschaft prägend
- Schutzumfang: Bauernhaus (Süderstraße 11), Abnahmehaus (Süderstraße 8)
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BW
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Bauliche Anlagen
Objekt-ID
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Lage
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Offizielle Bezeichnung
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Beschreibung
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Bild
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6220
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Süderstraße 11 (54° 30′ 51″ N, 9° 13′ 21″ O)
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Bauernhaus
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Bauernhaus; 1892, im Kern verm. älter; eingeschossiges, traufständiges Wohnhaus aus gelbem Backstein unter Schopfwalmdach, Fassade mit übergiebeltem Mittelrisalit, rückwärtig anschließender Stallflügel mit Blechdrempel unter Satteldach
- Begründung: geschichtlich, städtebaulich, Kulturlandschaft prägend
- Schutzumfang: gesamtes Objekt
- Denkmaltyp: Bauliche Anlage, Sachgesamtheit: Hof Konjens
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BW
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Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
- Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
- Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
- Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).
Quelle