Das Ensemble umfasst den schon im 12. Jahrhundert genannten, später im Besitz des Augsburger Domkapitels befindlichen Gutshof. Er war bis zum 16. Jahrhundert Sitz eines domkapitelischen Amtes und befindet sich am Rande des Schmuttertales in eindrucksvoller Lage; die Baugruppe besitzt eine große Fernwirkung. Der nach Osten geöffnete dreiseitige Hof besteht aus dem stattlichen zweigeschossigen, um 1730 entstandenen und durch einen lebhaft geschweiften Spätbarockgiebel ausgezeichneten Gutshaus, aus einem weiteren stattlichen Wohngebäude mit Satteldach und einem Wirtschaftsgebäude. Die große Hofkapelle zur Schmerzhaften Muttergottes, östlich vor dem Gutshaus gelegen und das Ensemble beherrschend, erhebt sich über den Resten romanischer und vielleicht auch eines römischen Gebäudes; ihrem spätgotischen Chor fügte Joseph Meitinger 1765 ein barockes Langhaus an. Aktennummer: E-7-72-171-1.
zweigeschossiger Satteldachbau mit Voluten-Zwerchgiebel, von Jörg Wörle, 1680, Ende 19. Jahrhundert erneuert; ehemaliger Pfarrstadel, Satteldachbau mit Quertenne und Hackenschopf, 1779, innen verändert.
Zentralbau mit östlichem Turm mit Spitzhelm, im ländlichen Klassizismus, von Johann Martin Pentenrieder, 1776/77, Chorturm mittelalterlich, Oberteil 1776; mit Ausstattung, Friedhofsmauer.
langgestreckte, durch Pilaster, Rundbogenfenster und weiß abgesetzte Zierelemente gegliederte Anlage mit zweigeschossigen, pavillonartigen Walmdachbauten an den Ecken, 1907/08, östliche Erweiterung 1938; über dem Lechkanal errichtet.
Saalbau mit eingezogenem Chor und südlichem Turm mit Zwiebelhaube, Langhaus im Kern spätgotisch, Chor, Sakristei und Turm von Valerian Brenner, 1681/82, Verlängerung nach Westen durch Ignaz Paulus, 1751; mit Ausstattung.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.