Lippstädter Stadtrecht entstand unter dem Einfluss der Rechte und Privilegien Soests. Das Lippstädter Stadtrecht seinerseits wurde für Lemgo (1245), Detmold (1263) und Rheda (1355) übernommen, außerhalb Lippes z. B. auf Hamm (1225) übertragen, vgl. Hammer Stadtrecht. Das Stadtrecht Lemgos wurde beispielsweise Blomberg verliehen.