Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 239 ist circa 968 Hektar groß. Es ist nahezu identisch mit dem gleichnamigenFFH-Gebiet.[1] Es ersetzte das bisherige Naturschutzgebiet „Alte Leine“ und den größten Teil des Naturschutzgebietes „Leineaue zwischen Ruthe und Koldingen“. Außerdem gingen Teile des Landschaftsschutzgebietes „Obere Leine“, von dem das Naturschutzgebiet in der Region Hannover ansonsten zu einem großen Teil umgeben ist, im Naturschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ auf. Das Gebiet steht seit dem 29. April 2021 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörden sind die Region Hannover und der Landkreis Hildesheim.
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet liegt südlich von Hannover. Es umfasst einen Teil der Leineaue mit der Leine, der Alten Leine, dem Fuchsbach östlich von Pattensen und den Koldinger Mühlengraben nördlich von Koldingen sowie südlich von Rethen in der Leineniederung liegende, ehemalige Kiesabbaugewässer.
Der Kiesabbau im südlichen Bereich des Naturschutzgebietes wurde Ende 2002 eingestellt.[5] Die Bereiche zwischen den Seen sind vielfach Brachen und Ruderalflächen mit Kies-, Sand- und Geröllflächen.
Das Naturschutzgebiet dient auch als Naherholungsgebiet. Es ist von mehreren Wegen durchzogen. Ein Konzept zur Besucherlenkung[6] koordiniert beide Funktionen des Gebietes und hält Störungen gering. An mehreren Stellen befinden sich Informationstafeln. Zwei Aussichtstürme bieten Möglichkeiten zur Naturbeobachtung über einen Teil der Koldinger Seen (auch: Koldinger Teiche) und anliegender Bereiche. Einer der Türme befindet sich im Norden des Naturschutzgebietes am Westufer des Großen Koldinger Sees, der andere, im Sommer 2011 errichtete Turm, im Süden des Großen Koldinger Sees.
Bei Grasdorf, einem Ortsteil von Laatzen, befindet sich ein Wasserwerk zur Trinkwassergewinnung. Im Norden grenzt das Naturschutzgebiet an die Landesstraße 389, zwischen Rethen und Koldingen wird es von der Bundesstraße 443 gequert. Im Süden grenzt es bei Ruthe an die Kreisstraße 514. Der südliche Teil des Naturschutzgebietes wird im Osten teilweise von der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg begrenzt. Einzelne Bereiche sind aus dem Geltungsbereich der Naturschutzverordnung ausgenommen, darunter die Gelände mehrerer Wassersportvereine, eines Jugendgästehauses, einer Gaststätte („Wiesendachhaus“) sowie eine Kleingartenanlage und das Wasserwerk Grasdorf.