Die Grenzen der Landtagswahlkreise wurden nach der Kreisgebietsreform von 1973 zur Landtagswahl 1976 grundlegend neu zugeschnitten und seitdem nur punktuell geändert.[1] Die ungleichmäßige Bevölkerungsentwicklung in den Landkreisen Göppingen und Esslingen machte zur Landtagswahl 2006 eine erste Vergrößerung des Wahlkreises Geislingen unumgänglich. Deswegen wurden die Gemeinden Eschenbach und Heiningen aus dem Wahlkreis Göppingen dem Wahlkreis Geislingen zugeordnet. Zur Landtagswahl 2011 wurden auch die Gemeinden Albershausen, Ottenbach und Schlat an den Wahlkreis Geislingen angegliedert.
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der sowohl der Direktkandidat als auch die Gesamtzahl der Sitze einer Partei im Landtag ermittelt werden.[8] Dabei gibt es keine Landes- oder Bezirkslisten, stattdessen werden zur Herstellung des Verhältnisausgleichs unterlegenen Wahlkreisbewerbern Zweitmandate zugeteilt. Die bis zur Landtagswahl 2006 gültige Regelung, die eine Zuteilung dieser Mandate nach absoluter Stimmenzahl auf Ebene der Regierungsbezirke vorsah, benachteiligte den Wahlkreis Geislingen, da er immer zu den nach Bevölkerungszahl kleinsten Wahlkreisen gehörte.
Dadurch war es für Bewerber im Wahlkreis Geislingen schwierig, Zweitmandate zu erringen. Damit ist das Wahlsystem wesentliche Ursache dafür, dass der Wahlkreis Geislingen zwischen 1976 und 2011 jeweils nur durch einen direkt gewählten Abgeordneten der CDU im Landtag vertreten wurde. Diese Abgeordneten sind: