Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfolgte durch die „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Brandenburger Osthavelniederung“ vom 21. Juli 1998.
Das LSG ist in großen Teilen eine sehr flache Schwemmlandebene (29,5 bis 31 m über NHN), die wesentlich durch die Überschwemmungen in Folge des Havelstaus in Brandenburg an der Havel seit dem 13. Jahrhundert geformt wurde. Einzelne niedrige Grundmoränenplatten, besonders im Ostteil, sowie darauf aufgesetzte Stauchendmoränen (Götzer Berg 108 m, Eichelberg bei Deetz 89 m) erheben sich aus der Niederung.
Landnutzung
Die Fläche des LSG (die Siedlungsflächen gehören nicht dazu) unterliegt der Nutzung als weitgehend meliorierte Acker- und Grünlandflächen. Da der Wasserspiegel der Havel in der Regel höher liegt, ist das umliegende Land durch Dämme geschützt und die Entwässerung erfolgt über Schöpfwerke. Auf den Grundmoränen im Ostteil sind Obstplantagen verbreitet. Kiefernwald ist im Wesentlichen nur auf den Endmoränenerhebungen anzutreffen.