Präsident Jens Lehmann (Leitung als Verwaltungsbehörde) Vorsitzender des Landeskirchenamtes Landesbischof Ralf Meister (Vorsitzender als Kirchenleitendes Organ)
Bedienstete
220 (2014)[1] 350 mit angeschlossenen Dienststellen (2023)
Das Landeskirchenamt verwaltet die Angelegenheiten der Landeskirche und führt die Aufsicht über die in der Landeskirche bestehenden kirchlichen Körperschaften, vertritt die Landeskirche in Angelegenheiten des Rechtes und der Verwaltung. Es führt die Aufsicht über die Kirchlichen Amtsinhaber.[3] Zu den vorrangigen Aufgaben des Landeskirchenamtes gehören die Bearbeitung von theologischen Grundsatzfragen, die Vertretung kirchlicher Positionen in Gesellschaft, Kultur und Politik, die Bewahrung und Fortentwicklung des kirchlichen Rechts und der zweckmäßigen Organisation der Landeskirche und die Sicherung der Finanzen der Landeskirche.
Das Landeskirchenamt ist Herausgeber des Kirchlichen Amtsblatts für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers.
Abteilung 6: Finanzwirtschaft und Informationstechnologie
Abteilung 7: Rechtsabteilung
Abteilung 8: Immobilienwirtschaft, Umweltschutz
Im Landeskirchenamt befinden sich die Geschäftsstelle der Landessynode der Landeskirche und ist Sitz des Personalausschusses, der von den kirchenleitenden Organen gebildet wird. Es war bis 2019 Sitz der Geschäftsstelle des Kirchensenat.
Im Landeskirchenamt sind rund 220 Mitarbeitende auf 193,60 Stellen tätig, darunter 95 Kirchenbeamte (Stand 2014). 1992 waren es noch 296 Stellen gewesen.[5] 2023 sind 350 Mitarbeitende im Landeskirchenamt und den angeschlossenen Dienststellen beschäftigt.
Der Pressesprecher der Hannoverschen Landeskirche ist für alle Kirchenleitenden Organe der Landeskirche und für die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen tätig und der Präsidentin zugeordnet. Er ist als Arbeitsbereich in die Evangelische Medienarbeit (EMA) der Landeskirche eingebunden. Das Landeskirchenamt Hannover (Dienstgebäude Rote Reihe 6) ist Sitz der Geschäftsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Dienststellen des Landeskirchenamtes an anderen Standorten in Hannover
Ämter für Bau- und Kunstpflege der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers: Neun Haupt- und Nebenstellen verteilt auf dem Gebiet der Landeskirche.
Leitung des Landeskirchenamt als Verwaltungsbehörde
Der Präsident wird nach der Besoldungsgruppe B 7 und die Vizepräsidenten nach B 4 besoldet.[6] 2023 wird beabsichtigt die Stelle des Präsidenten, der Präsidentin nach B6 zu bewerten. Die Landeskirche wendet die Niedersächsische Beamtenbesoldung an.
Präsident
Das Landeskirchenamt wird als Verwaltungsbehörde von einem Juristen geleitet, der zugleich die Abteilung 1 leitet. Der Präsident ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter und zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Organisation des Landeskirchenamtes sowie für die Koordinierung der Abteilungen. Er bearbeitet grundsätzliche Verwaltungsangelegenheiten und ist zuständig für die Kirchenleitenden Organe der Landeskirche sowie für die EKD und VELKD. Er ist zuständig für Staats- und europarechtliche Fragen. Er vertritt das Landeskirchenamt und die Landeskirche in der Öffentlichkeit und in kirchlichen, politischen und gesellschaftlichen Gremien.
Vom 23. Oktober 2023 bis 16. Juni 2024 wurde die Amtsleitung durch die Vizepräsidenten
Ralph Charbonnier und Rainer Mainusch ausgeübt.
Vizepräsidenten
Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in der Wahrnehmung der Leitungsgeschäfte. Sie koordinieren die Arbeit der ihnen zugeordneten Ausschüsse des Kollegiums. Sie können sich über alle Arbeitsvorgänge der ihnen zugeordneten Abteilungen unterrichten lassen und sich deren abschließende Bearbeitung vorbehalten.
Geistlicher/Theologischer Vizepräsident
Der Theologische Vizepräsident, bis November 2020 Geistlicher Vizepräsident, leitet die Abteilung 2 und den Ausschuss für Theologie. Er ist u. a. zuständig für kirchliche/theologische Grundsatz- und Rechtsfragen, die Werke und Einrichtungen (Grundsätzlich), die theologischen Fakultäten und kirchlichen Hochschulen sowie für die Landessuperintendenturen der Landeskirche. Er trägt ein Amtskreuz.
Der Rechtskundige Vizepräsident, aktuell Juristische Vizepräsident, leitet die Abteilung 7 und den Rechtsausschuss. Er ist u. a. Zuständig für juristische Grundsatzfragen (stand 12/2021).
Der Landesbischof als Vorsitzender des Landeskirchenamtes ist über alle grundsätzlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Er führt regelmäßig Dienstbesprechungen mit dem Präsidenten und den Vizepräsidenten durch. Er wird im Kollegium durch den Präsidenten vertreten. Der Landesbischof wird nach der Besoldungsgruppe B 8 der Besoldungsordnung B[10] besoldet.
Kollegium
Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenamtes.
Im Kollegium sind, neben dem Landesbischof, der Präsident, der Theologische und der Juristische Vizepräsident, die geistlichen (theologischen) und juristischen Oberlandeskirchenräte (OLKR) als ordentliche Mitglieder des Landeskirchenamtes sowie weitere Personen (Juristen/Theologen) als außerordentliche Mitglieder (a.o. Oberkirchenrat/Oberlandeskirchenrat) vertreten. Die Mitglieder des Landeskirchenamtes werden durch den Personalausschuss der Landeskirche berufen. Das Landeskirchenamt entscheidet als Kollegium und tagt in der Regel zweimal im Monat. Dem Kollegium sind alle Angelegenheiten von grundsätzlicher oder erheblicher theologischer, rechtlicher oder finanzieller Bedeutung vorbehalten, so beispielsweise Entwürfe von Kirchengesetzen an die Landessynode, Entwürfe für den Haushaltsplan, Ordnungen für Einrichtungen der Landeskirche. Er macht Wahlvorschläge für die Wahl von Superintendenten (Leiter der Kirchenkreise) und ernennt Pastoren in einen allgemeinen kirchlichen Auftrag, soweit dieser mit Leitungsaufgaben verbunden ist und entsendet Vertreter in kirchliche und nichtkirchliche Organe. Das Kollegium übernimmt Aufsichtsmaßnahmen nach dem Dienst- oder Arbeitsrecht sowie Maßnahmen nach dem Disziplinarrecht und nach dem Recht der Lehrbeanstandung. Dem Kollegium gehören neben dem Landesbischof und dem Präsidenten 7 ordentliche Mitglieder (früher bis zu 16 ordentliche Mitglieder, dazu weitere Teilnehmende) des Landeskirchenamtes (Juni 2024) an. Die geistlichen Mitglieder tragen ein Amtskreuz. Der Persönliche Referent des Landesbischofs und ein Vertreter der Pressestelle nehmen an den Sitzungen teil. Der Präsident kann zu den Sitzungen weitere Mitarbeitende des Landeskirchenamtes, Sachverständige und Gäste hinzuziehen, wenn das Kollegium nicht widerspricht. Das Kollegium trifft regelmäßig mit den Regionalbischöfen(Bischofsrat), bis 2019 Landessuperintendenten der Landeskirche zu gemeinsamen Beratungen zusammen.[11]
Mitglieder
Landesbischof Ralf Meister (Vorsitzender)
Präsident Jens Lehmann (Stellvertretender Vorsitzender)
↑Gertraud Grünzinger: Personenlexikon zum deutschen Protestantismus 1919-1949. Vandenhoeck & Ruprecht, 2006, ISBN 3-525-55761-2, S. 34 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)