Auf Grund der regionalen Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern, stehen die Landesbausparkassen, im Gegensatz zu den bundesweit tätigen privaten Bausparkassen, untereinander nicht im Wettbewerb, sondern sind – parallel zu den Sparkassen – lediglich in ihrer satzungsgemäßenRegion tätig (Regionalprinzip). Neben ihrem Kerngeschäft mit Bausparverträgen sind die Landesbausparkassen über ihre Immobiliengesellschaften (LBS Immobilien, in Bayern: Sparkassen-Immobilien) auch in der Wohnimmobilien-Vermittlung aktiv.
Landesbausparkassen sind gemäß § 1 BauSpkG Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Bauspardarlehen zu gewähren. Der Bausparer schließt mit einer Landesbausparkasse zu diesem Zweck einen Vertrag, der Bausparvertrag genannt wird und ihm einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens gewährt (§ 1 Abs. 2 BauSpkG).
Als Kreditinstitute unterliegen auch die Landesbausparkassen dem Kreditwesengesetz (KWG), werden deshalb von der BankenaufsichtBaFin überwacht und bedürfen einer Banklizenz nach § 32 KWG. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen unterliegt dem Landesrecht (§ 1 Abs. 2 BauSpG), weshalb sich obige Organisationsformen herausgebildet haben.
Die einzelnen Landesbausparkassen
Es bestehen heute folgende regional organisierten Landesbausparkassen:[2]
Rückwirkend zum 1. Januar 2016 entstand die LBS Südwest aus der Fusion von LBS Baden-Württemberg und LBS Rheinland-Pfalz. Rückwirkend zum 1. Januar 2023 fusionierten die LBS Südwest und die LBS Bayern am 26. August 2023 zur LBS Süd.[6] Dadurch entstand die größte deutsche Landesbausparkasse.
Rückwirkend zum 1. Januar 2007 haben die LBS Bausparkasse Hamburg Aktiengesellschaft und die Landesbausparkasse Schleswig-Holstein AG die Fusion der beiden Institute vereinbart. Das Institut firmierte unter dem Namen LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG. Mit Wirkung vom 1. September 2023 verschmolzen die Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG und die Ostdeutsche Landesbausparkasse AG (LBS Ost) auf die LBS Landesbausparkasse NordOst AG.
LBS Landesbausparkasse NordWest
Rechtsform: Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Geschäftsgebiet: Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Land Bremen
Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 ist die Landesbausparkasse Bremen AG auf die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse verschmolzen.[8] Mit Wirkung vom 1. September 2023 verschmolzen die Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover (LBS Nord) und die Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS West) auf die LBS Landesbausparkasse NordWest.
Landesbausparkasse Saar
Rechtsform: rechtlich unselbstständige Einrichtung der Landesbank Saar (SaarLB)