Nachdem 1949 das Grundgesetz in Kraft trat, errichteten die Länder spezielle Behörden bzw. Stellen zum Schutz der Verfassung. Im späteren Baden-Württemberg waren dies die Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern. 1951 wurden das Landesamt für Verfassungsschutz Württemberg-Hohenzollern in Tübingen gegründet. Es folgte die Informationsstelle der Badischen Staatskanzlei in Freiburg sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Württemberg-Baden in Stuttgart.
Nach der Gründung von Baden-Württemberg schlossen sich diese Behörden im Dezember 1952 zum heutigen Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zusammen.
Gliederung
Das LfV gliedert sich in sechs Abteilungen und einen Leitungsstab mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:[1]
Rechtsgrundlage der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist das Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg (LVSG – Landesverfassungsschutzgesetz – Baden-Württemberg) in der Fassung vom 5. Dezember 2005 (GBl. 2006 S. 1).
Kontrolle
Das LfV unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Eine parlamentarische Überwachung erfolgt durch eine halbjährlich Unterrichtung des ständigen Ausschusses des Landtags durch den Innenminister sowie die sogenannte G 10-Kommission (§ 15 LVSG).
Das LfV brachte den Heidelberger Bibliothekar Walter Felzmann 1979 um den Arbeitsplatz. Dieser dokumentierte mit einer Kamera ein Handgemenge zwischen Polizisten und Zivilisten, woraufhin die Polizisten Felzmann nachsetzten, ihm seine Aufnahmen abnahmen und ihn anzeigten. Im Juli 1978 bekam Felzmann einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen die Vollstreckungsbeamte mit der Begründung, er habe die Polizeibeamten „unter Mißachtung des Rechts am eigenen Bild photographiert“, während diese einen nicht genehmigten Info-Stand des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW) abräumten, und er habe sich der Sicherstellung des Films widersetzt. Er legte Einspruch ein und wurde rechtskräftig freigesprochen.
Felzmann wurde später vom Arbeitsamt an die Bibliothek der Universität Heidelberg vermittelt und wurde unter sieben Bewerbern ausgewählt. Die Zusage für den Beruf kam Mitte 1979, doch dann kam erst lange nichts mehr und dann ein Zwischenbescheid, dass sich das Einstellungsverfahren „leider verzögert“ habe. Im Juni 1979 stellte Felzmann eine Regelabfrage beim LfV, weil die Universitätsanstellung eine öffentlich-rechtliche Anstellung bedeutet hätte.
In diesem Verfassungsschutzvermerk stand: „Herr Felzmann betreute am 11. Dezember 1976 in Heidelberg einen nicht genehmigten Informationsstand des KBW. Bei Auflösung des Informationsstandes leistete er Widerstand. […]“
In der Folge äußerte sich die Personalabteilung der Universität: „Diese Vorkommnisse waren Anlaß, einen anderen vom Arbeitsamt zugewiesenen Bewerber einzustellen.“
Felzmanns Heidelberger Anwalt Wolfgang Stather wollte von der Universität Schadenersatz wegen „schuldhafter Nichteinstellung“ seines Mandanten und äußerte: „Es ist unverständlich, wie Landesbehörden derartige Falschinformationen verbreiten konnten, ohne den Betroffenen auch nur anzuhören.“
Erst am 30. Juli 1980 bedankte sich die Personalabteilung der Universität für den im Juni 1979 zugesandten Freispruch. Nach weiteren drei Monaten gestand das Stuttgarter Innenministerium die Panne dann ein und versprach, dass die Erkenntnisse über Felzmann „zurückgezogen“ würden, weil sie in der Tat „nicht aufrechterhalten“ werden könnten.[5]
Im Rahmen des ersten Bundestags-NSU-Untersuchungsausschusses wurden Aussagen einer V-Frau des Verfassungsschutzes mit dem Decknamen „Krokus“ bekannt. Sie gab an, im Mai 2007 Informationen an den Verfassungsschutz über Rechtsextremisten weitergegeben zu haben, die über eine Krankenschwester versucht haben sollen, herauszufinden, ob sich ein schwerverletzter Kollege von Kiesewetter nach dem Koma an Einzelheiten des Mordes erinnert. Der V-Mann-Führer mit dem Decknamen Oettinger habe sie jedoch aufgefordert, sich aus der Sache herauszuhalten. Die V-Frau gab an, zu diesem Zeitpunkt schon regelmäßig an Oettinger berichtet zu haben. Dieser bestreitet das auf Grund der Aktenlage, nach der die V-Frau erst ab Juni/Juli 2007 offiziell als Quelle geführt wurde.[6]
Weblinks
Offizielle Website des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg