Die Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im 19. Jahrhundert intensiv diskutiert. Die Stadt Wurzen verfügte seit 1749 über die Obergerichtsbarkeit. Auf der Versammlung des größeren Bürgerausschusses am 23. November 1839 wurde die Abgabe dieses Rechts an den Staat diskutiert. Auslöser war, dass die Kosten des städtischen Gerichtes mit 1400 Talern die Einnahmen aus Sporteln von 700 Talern deutlich überstiegen. Am 30. Oktober 1840 fanden die entscheidenden Verhandlungen der Kreisdirektion Leipzig und Mitglieder des Stadtrats und des größeren Bürgerausschusses von Wurzen. Als Ergebnis wurde vereinbart, die städtische Ober- und Erbgerichtsbarkeit sowie der Sicherheitspolizeipflege an den Staat zu übertragen. Sitz des Gerichtes sollte Wurzen bleiben, für den Fall der Verlegung des Gerichtes sollte das Gerichtsrecht wieder an die Stadt zurückfallen. Am 5. April 1841 wurde das Königliche Gericht Wurzen eröffnet, welches die Gerichtsfunktion der Stadt übernahm.
Zum 1. Oktober 1856 wurde das Königliche Gericht Wurzen aufgehoben und seine Aufgaben dem Gerichtsamt Wurzen übertragen.
Gerichtsgebäude
Des Königliche Landgericht Wurzen nutzte das Schloss Wurzen, das vor 1856 vom Stiftsamt Wurzen genutzt wurde. Das Schloss Wurzen wurde später vom Amtsgericht genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.