Rebmann war der Sohn des Verwaltungsbeamten Eugen Rebmann (1882–1967) und seiner Frau Frida geb. Wallraff (1887–1970).[1] Bis 1942 besuchte er das Karls-Gymnasium in Heilbronn. Am 1. September 1942 wurde er in die NSDAP aufgenommen (Mitgliedsnummer 9.192.772).[2] Nach Kriegsteilnahme und schwerer Verwundung 1943 studierte Rebmann in TübingenRechtswissenschaften und schloss im Jahre 1950 seine juristische Ausbildung ab.
Nach der Ermordung Siegfried Bubacks durch die RAF wurde Rebmann am 1. Juli 1977 auf Vorschlag des Bundesjustizministers Hans-Jochen Vogel (SPD) zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt.[3] Der Mordanschlag auf Buback gilt als Beginn des Deutschen Herbstes. Kurz nach Rebmanns Amtsantritt wurden der Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto in seinem Haus in Oberursel bei einem Entführungsversuch und der ArbeitgeberpräsidentHanns Martin Schleyer nach einer Entführung von RAF-Mitgliedern ermordet. Am 26. August 1977 entkam Rebmann selbst einem Anschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft: Die Täter hatten den Wecker, der für die Zündung eines von Peter-Jürgen Boock gebauten Raketenwerfers vorgesehen war, nicht aufgezogen. Später sagte Boock aus, er habe den Wecker nicht aufgezogen, weil ihm Zweifel am Ziel des Anschlags gekommen seien.
Rebmann bezeichnete sich selbst als „Hardliner“, der sich für eine Verschärfung des Strafrechts und für Härte im Umgang mit Terroristen aussprach. In den 1980er Jahren forderte er, härter gegen Demonstranten – etwa in Wackersdorf oder an der Startbahn West – vorzugehen. Während der Schleyer-Entführung forderte Rebmann die Wiedereinführung der Todesstrafe und die Erschießung von Terroristen, die durch „menschenerpresserische Geiselnahme“ befreit werden sollen.[4]
Als Generalbundesanwalt setzte sich Rebmann beim Bundespräsidenten dafür ein, dass Verena Becker begnadigt wurde.[6] Das führt der Journalist Ulf G. Stuberger darauf zurück, dass Becker Informantin für den Verfassungsschutz gewesen war und Rebmann ein besonders enger Vertrauter deutscher Geheimdienste gewesen sei.[6]
Rebmann war außerdem langjähriger Vorsitzender des Vereins der Württembergischen Straffälligenhilfe.
Neben seiner beruflichen Laufbahn blieb Rebmann auch der Rechtswissenschaft stets verbunden: In einer von Gustav Heinemann eingesetzten Kommission arbeitete er an der Reform des Eherechts, insbesondere des Scheidungsrechts, mit und kommentierte im Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch etliche familienrechtliche Vorschriften.
Außerdem übte Rebmann eine Lehrtätigkeit an der juristischen Fakultät der Universität Konstanz in den frühen 1980er Jahren aus.
'Outstanding Civilian Service Medal des US-amerikanischen Department of the Army für seine Verdienste um die deutsch-amerikanische Freundschaft, 1991
Literatur
Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 8: Supplement L–Z. Winter, Heidelberg 2014, ISBN 978-3-8253-6051-1, S. 173–175.
Klaus Pflieger: Rebmann, Kurt Eugen, Jurist, Generalbundesanwalt:. In: Baden-Württembergische Biographien. Band VIII, Jan Thorbecke Verlag, 2022, ISBN 978-3-7995-9583-4, S. 308–312.
↑Malte Herwig: Hitlers böser Schatten. In: Stern. Nr. 24, 2011.
↑Wolfgang Kraushaar: Verena Becker und der Verfassungsschutz. Hamburger Edition, Hamburg 2010.
↑Die Deutschen sind irrsinnig geworden. In: Der Spiegel. 36/1987, 31. August 1987. (spiegel.de)
↑Gregor Schorberger: Liebende diskriminiert und verurteilt. Römisch-Katholische „175er“ und ihre Kirche. Kohlhammer, Stuttgart 2024, ISBN 978-3-17-044700-4, S. 67–88 (71).