Der Kreis Saargemünd war von 1871 bis 1920 ein Landkreis im Bezirk Lothringen des Reichslandes Elsaß-Lothringen. Von 1940 bis 1944 war er unter dem Namen Landkreis Saargemünd als Teil des im besetzten Frankreich errichteten CdZ-Gebiets Lothringen nochmals eingerichtet. Das Gebiet des Kreises liegt heute im Wesentlichen im Arrondissement Sarreguemines des französischen Départements Moselle.
Der Kreis Saargemünd im Deutschen Kaiserreich
Verwaltungsgeschichte
Nachdem Elsaß-Lothringen durch den Frankfurter Friedensvertrag an das Deutsche Reich gefallen war, wurde 1871 aus dem bis dahin französischen Arrondissement Sarreguemines der Kreis Saargemünd gebildet.[2] Der Kreisdirektor hatte seinen Sitz in der Stadt Saargemünd. Damit gehörte der Kreis Saargemünd zum Bezirk Lothringen im Reichsland Elsaß-Lothringen. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde der Kreis 1918 von Frankreich besetzt, kam am 17. Oktober 1919 unter französische Verwaltung und gehörte mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 als Arrondissement Sarreguemines wieder zu Frankreich.
Kreisdirektoren
- 1871–188200Alexander von der Goltz
- 1882–189100Sigismund von Kramer
- 1891–189700von Gagern
- 1897–190200Wilhelm Weinmann
- 1902–190600Paul Böhmer
- 1906–191300Rheinart
- 1913–191500Fleurent
- 1915–191800Flohr
Kommunalverfassung
Zunächst galt auch zu deutscher Zeit das französische Gesetz vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung weiter. Zum 1. April 1896 wurde aber die bisherige Kommunalverfassung abgelöst und die neue Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. Juni 1895 eingeführt. Sie galt für alle Gemeinden und unterschied nicht zwischen solchen mit ländlicher oder städtischer Verfassung.
Einwohnerentwicklung
Einwohner
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1871
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1890
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1900
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1910
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Kreis Saargemünd[3]
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63.764
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66.527
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70.799
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74.186
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Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern (Stand 1910):[1]
Gemeinden
Im Jahre 1910 umfasste der Kreis Saargemünd 73 Gemeinden.[1] Am 2. September 1915 wurde der Ortsname Münzthal-Sankt Louis amtlich in Münzthal geändert.[4]
Der Landkreis Saargemünd im Zweiten Weltkrieg
Verwaltungsgeschichte
Im Zweiten Weltkrieg stand Elsaß-Lothringen von 1940 bis 1944 unter deutscher Besatzung. Während dieser Zeit bildete das Gebiet des Arrondissements Sarreguemines den Landkreis Saargemünd. Zu seiner Verwaltung wurde ein deutscher Landkommissar in Saargemünd eingesetzt. Das Kreisgebiet wurde nicht im völkerrechtlichen Sinne annektiert, sondern war Teil des CdZ-Gebiets Lothringen, das dem Gauleiter für den Gau Saarpfalz (ab 1942 Westmark) in Saarbrücken unterstellt. Zum 1. April 1941 wurden die Kreisgrenzen geringfügig geändert. Die Gemeinden Behren bei Spichern, Buschbach (Westmark), Dieblingen, Etzlingen, Kerbach, Metzingen (Westmark), Nußweiler bei Forbach und Tentelingen wurden aus dem Landkreis Sankt Avold in den Landkreis Saargemünd eingegliedert, und die Gemeinde Nellingen (Westmark) wurde aus dem Landkreis Saargemünd in den Landkreis Salzburgen umgegliedert. Vom gleichen Zeitpunkt an wurde der Verwaltungschef wie im Deutschen Reich als Landrat bezeichnet. Während der Besatzungszeit waren folgende Landräte eingesetzt:
Landkommissar
- 1940–999900Eduard Kern (kommissarisch)
Landräte
- 1940–194100Eduard Kern
- 1942–999900Karl Hautmann
- 1942–999900Werner Heinze
- 1942–194400Schlessmann
Zwischen November und Dezember 1944 wurde das Kreisgebiet durch alliierte Streitkräfte befreit und wieder an Frankreich zurückgegeben.
Kommunalverfassung
Ab 1. Januar 1941 galt für alle Gemeinden im Landkreis die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935. Hierzu erging am 1. Februar 1941 eine Durchführungsverordnung, wonach aus mehreren Gemeinden Gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten. Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt, wonach unter anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden. Das Kreisgebiet war zuletzt in die Städte Bitsch, Püttlingen b. Saaralben, Saaralben, Saargemünd und 63 weitere Gemeinden gegliedert. Diese Gemeinden bildeten je nach Größe eigene Ortspolizeibezirke oder waren zu Gemeinschaftlichen Bürgermeistereien zusammengefasst.
Eindeutschung von Ortsnamen (1940–1944)
Nach dem 2. August 1940 galten die 1918 gültigen amtlichen deutschen Ortsnamen zunächst weiter.
Am 25. Januar 1941 wurden alle Ortsnamen offiziell in einer deutschen Fassung festgelegt, die teilweise von der im Jahre 1918 abwich, z. B.:
Literatur
- Georg Lang: Der Regierungs-Bezirk Lothringen. Statistisch-topographisches Handbuch, Verwaltungs-Schematismus und Adressbuch, Metz 1874, S. 140–152 (online)
- Statistisches Büreau des Kaiserlichen Ministeriums für Elsaß-Lothringen: Ortschafts-Verzeichniß von Elsaß-Lothringen. Aufgestellt auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. C. F. Schmidts Universitäts-Buchhandlung Friedrich Bull, Straßburg 1882, S. 137–145.
- Michael Rademacher: Reichsland Elsaß-Lothringen – Landkreis Saargemünd. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
Weblinks
- Landkreis Saargemünd Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 4. Oktober 2013.
Einzelnachweise
- ↑ a b c Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. Mai 2009.
- ↑ Gesetz, betreffend die Einrichtung der Verwaltung vom 30. Dezember 1871
- ↑ Michael Rademacher: Els_saargemuend. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
- ↑ Peter Paulin: Die Ortsnamenverdeutschung in Elsaß-Lothringen. In: Paul Langhans (Hrsg.): Dr. A. Petermanns Mitteilungen aus Justus Perthes Geographischer Anstalt. 62. Jahrgang. Justus Perthes, Gotha 1916, S. 127.