Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik
Die Kommunalwahlen in der DDR 1989 fanden am 7. Mai 1989 statt. Es wurden die Volksvertreter in Gemeinden, Städten und Kreisen gewählt. Es war die letzte Wahl in der DDR, die nach Einheitslisten der Nationalen Front stattfand. Nach der Wahl konnte der Staatsführung Wahlfälschung nachgewiesen werden.
Bereits vor der Wahl wurden bei „Volksaussprachen“ mit den Kandidaten kommunale Missstände angeprangert, außerdem kam es zu Unmutsäußerungen über das undemokratische Wahlverfahren, besonders, nachdem es in der Sowjetunion bei der Wahl zum Volksdeputiertenkongress die Möglichkeit gegeben hatte, zwischen verschiedenen Kandidaten zu wählen. Verschiedene oppositionelle Gruppen verabredeten sich, nachdem es bereits bei den letzten Volkskammerwahlen Fälschungsvorwürfe gegeben hatte, zur Beobachtung der Auszählung der Stimmen.
Um mit Ja zu stimmen, musste man den Wahlzettel einfach falten und in die Wahlurne geben. Auch Streichungen einzelner Namen änderten nichts an der Wertung als Ja-Stimme. Für eine Neinstimme musste jeder einzelne aufgeführte Kandidat sauber waagerecht durchgestrichen werden.
Im März 1989 war beschlossen worden, dass die in der DDR lebenden Ausländer das aktive und das passive Wahlrecht zu den Kommunalwahlen haben sollen.
Offizielles Ergebnis
Das offizielle Ergebnis wurde am späten Abend des 7. Mai durch Egon Krenz, der Vorsitzender der Wahlkommission war, im Fernsehen der DDR bekanntgegeben.
absolut
in Prozent
Wahlberechtigte
12.488.742
100,00
Abgegebene Stimmen
12.335.487
98,77
Ungültige Stimmen
11.136
0,09
Gültige Stimmen
12.324.351
99,91
Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag
12.182.050
98,85
Gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag
142.301
1,15
Dies war auch nach den offiziellen Wahlergebnissen das „schlechteste“ in der Geschichte der DDR. Bei den Volkskammerwahlen hatte es immer über 99 Prozent Zustimmung gegeben.
Fälschung
Titelseite des Informationsblattes der ÖAG Halle/Saale (Juni 1989)
Erstmals versammelten sich nach der Schließung der Wahllokale in diesen Bürger, um die Auszählung der Stimmen zu beobachten. Oftmals wurden sie daran gehindert, obwohl nach § 37 Abs. 1 des DDR-Wahlgesetzes die Stimmauszählung öffentlich war. In so gut wie allen Wahlkreisen wurden von den Beobachtern deutlich mehr Neinstimmen registriert als offiziell bekanntgegeben.
Belege der gefälschten Stimmauszählung wurden erstmals auch in Schriften zum „innerkirchlichen Gebrauch“ thematisiert. Das „Informationsblatt der ökologischen Arbeitsgruppe beim evangelischen Kirchenkreis Halle/Saale“ berichtete in einem doppelseitigen Artikel „Wahlnachlese“ von der nachweislichen Fälschung der Stimmauszählung, da „Berichte aus vielen Städten der DDR bekannt geworden“ seien.[1] Das per Wachsmatrizen-Drucker hergestellte Heft wurde vom 6. bis 9. Juli 1989 in einer Auflage von etwa 800 bis 1000 Stück auf dem Evangelischen Kirchentag in Leipzig verbreitet. Darin wurde über eine Eingabe eines Mitglieds der ökologischen Arbeitsgruppe (ÖAG) an die Volkskammer der DDR bezüglich gefälschter Wahlergebnisse berichtet, deren Eingang vom Stellvertretenden Wahlleiter der Wahlkommission auch bestätigt wurde. In einem gleichzeitig in Halle (Saale) verbreiteten Flugblatt wurde berichtet, dass etwa 20 Prozent der Auszählungsergebnisse innerkirchlich dokumentiert werden konnten und dabei bereits 68 Prozent der für Halle (Saale) offiziell angegebenen Neinstimmen auftraten.
Ein noch deutlicherer – wenn auch nicht absoluter – Nachweis der Fälschung gelang für den Stadtbezirk Berlin-Weißensee: Bürgerrechtler konnten hier zeigen, dass die in den Wahllokalen direkt bei der Auszählung dokumentierte Zahl der Neinstimmen 95 Prozent der offiziell für den Stadtbezirk angegebenen Neinstimmen umfasste, obwohl auch hier nur aus einem Teil der Wahllokale die Ergebnisse zusammengetragen wurden. Auch im Stadtbezirk Berlin-Friedrichshain dokumentierte Pfarrer Rainer Eppelmann die Wahlfälschung.[2] Solche Informationen zu innerkirchlich zusammengetragenen Stimmauszählungen kursierten DDR-weit auf Flugblättern.
Eine juristische Aufarbeitung begann erst nach der friedlichen Revolution im Herbst 1989 und erfolgte in der DDR nicht mehr vollständig (obwohl es Verurteilungen gab), wohl aber nach der Wiedervereinigung ab 1990.[4]
Für die auch nach § 211 des Strafgesetzbuches der DDR strafbare Wahlfälschung mussten sich ab dem Herbst 1989 mehrere Bürgermeister und Mitglieder von SED-Leitungen verantworten.[5] Die Professoren der Humboldt-Universität zu BerlinKlaus Marxen und Gerhard Werle dokumentierten in ihrer Studie aus dem Jahr 2000 beispielhaft 20 Fälle von Gerichtsverfahren wegen Wahlfälschungen aus dem Jahr 1989, die zu Verurteilungen führten, wobei die tatsächliche Zahl höher liegen dürfte (die Autoren schließen in ihrer Publikation eine Vollständigkeit aus).[6]
Zu den Verurteilten gehörten unter anderem der frühere Dresdner Oberbürgermeister Wolfgang Berghofer (ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 36.000 DM), der Dresdner SED-Stadtchef Werner Moke (ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3600 DM)[7] und Hans Modrow als damaliger Erster Sekretär der Bezirksleitung der SED in Dresden (neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung).[8]
Die Verfahren gegen Egon Krenz und Günter Schabowski stellte das Landgericht Berlin am 26. November 1997 hingegen ein. Begründet wurde dies mit der zu erwartenden Strafe. Diese würde gegenüber den bereits ausgesprochenen Verurteilungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen des Schießbefehls an den DDR-Grenzen nicht (zusätzlich) ins Gewicht fallen (§ 154 der Strafprozessordnung (StPO)).[9]
Literatur
Hans Michael Kloth: Vom „Zettelfalten“ zum freien Wählen: Die Demokratisierung der DDR 1989/90 und die „Wahlfrage“.(Forschungen zur DDR-Gesellschaft), Chr. Links Verlag, 2000.
Klaus Marxen, Gerhard Werle: Strafjustiz und DDR-Unrecht. Band 1: Wahlfälschung. Walter de Gruyter, 2000, ISBN 9783110161342 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). Abgerufen am 11. November 2016.
Weblinks
Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 24. Juni 1976 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 22 vom 29. Juni 1976, S. 301ff. Digitalisat mit Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes vom 28. Juni 1979, im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 17 vom 2. Juli 1979, S. 139, Digitalisat.
↑Informationsblatt der ökologischen Arbeitsgruppe beim evangelischen Kirchenkreis Halle/Saale. Innerkirchliche Drucksache 245-16/1-700, Juni 1989, S. 41–42.
↑Die unbegreifliche Wahlfälschung auf mdr.de vom 2. Mai 2011. Abgerufen am 10. November 2016. Der Bericht spricht von zwischen 1992 und 1994 sowie von etlichen Personen.
↑Marxen, Werle, S. XVIII. Sieben Fälle aus der Zeit der DDR wurden dokumentiert (S. 3–92)
↑Urteil: Wolfgang Berghofer. Online auf spiegel.de vom 10. Februar 1992. Abgerufen am 11. November 2016.
↑Heiko Wingenfeld: Die öffentliche Debatte über die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts. Vergangenheitsaufarbeitung in der bundesdeutschen Öffentlichkeit der 90er Jahre. Berliner juristische Universitätsschriften. Strafrecht, Band 27, Berliner Wissenschaftsverlag 2006, S. 69
↑Rückspiegel: Vor 15 Jahren wurden die Verfahren wegen Wahlfälschung gegen Krenz und Schabowski eingestellt. Online auf sempria-search.de vom 26. November 2012. Abgerufen am 14. Mai 2021.