Dem damaligen Abt des Klosters Solignac, Remaclus, wurde von König Sigibert III. das Recht gewährt, eine Abtei zu gründen. Der Bischof gründete darauf zwei verschwisterte Klöster auf dem zur Verfügung stehenden Terrain: Stablo und Malmedy. Sie wurden verschiedenen Diözesen unterstellt, Stablo dem Bischof von Lüttich und Malmedy dem Erzbischof von Köln; beide waren aber relativ eigenständig.
Im Jahr 1794 verlor das Kloster die Reichsunmittelbarkeit und wurde 1796 aufgehoben.
Literatur
Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 409.