Unter Jugendhilferecht werden in Deutschland alle gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die sich auf die Kinder- und Jugendhilfe beziehen. Daneben sind die zu den gesetzlichen Regelungen ergangenen Richtlinien, Empfehlungen, Rundschreiben sowie Weisungen örtlicher Jugendamtsdirektoren zu beachten.
Kern des Jugendhilferechts ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).[1] Es wurde als Artikel 1 des Artikelgesetzes „KJHG“ im Jahre 1990 verabschiedet.[2] Auch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beinhaltet Jugendhilferecht, ebenso das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit und das Bürgerliche Gesetzbuch im Abschnitt Familienrecht. Die Bundesländer haben in den 1990er Jahren durchweg Ausführungsgesetze zum SGB VIII verabschiedet, die „AG KJHG“ abgekürzt werden. Außerdem haben viele Bundesländer Landeskindertagesstättengesetze verabschiedet.
Geschichte des Jugendhilferechts
Vorläufer des SGB VIII war das 1924 als „Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt“ (RJWG) in Kraft getretene Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG).
Entstehung
Seit Mitte der 1970er Jahre und bis 1989 wurden zahlreiche Gesetzesentwürfe entsprechend der Positionen der jeweils politisch Regierenden durch die zuständige Abteilung des Bundesjugendministeriums verfasst. In der Endphase setzten CDU/CSU durch, dass gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII die Sorgeberechtigten den Rechtsanspruch besitzen und nicht die Minderjährigen als solche. In der Frage der Altersstufung kämpften die Parteien mit den Kommunen um die Frage, von welchem Lebensalter an ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gewährt und somit bezahlt werden soll. Als Väter des SGB VIII gelten zum einen zahlreiche Professoren des Fachgebiets und zum anderen der damalige Referatsleiter Reinhard Wiesner des Bundesministeriums; hinzu kommt der Einfluss des Deutschen Jugendinstituts, das Engagement von Landesjugendamtsleitungen sowie von Einzelpersönlichkeiten, die ihre Positionen über Gremien in die Diskussion brachten.
Mit der sog. Sozialraumorientierung kam es in der Jugendhilfe der 1990er Jahre zu einem Paradigmenwechsel.[4]
Die herausragenden Diskussionspunkte im Jahr 2012 betrafen die Finanzierbarkeit der Erzieherischen Hilfen nach §§ 27 bis 41 SGB VIII und die Gestaltung des neuen § 8a, § 8b SGB VIII. Dazu trat am 1. Januar 2012 das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Kraft, das als Artikel 1 des Bundeskinderschutzgesetzes zur Präzisierung von Fragen des Datenschutzes und der Verschwiegenheitsverpflichtung, der Eingriffsmöglichkeiten ins Elternrecht gemäß Art. 6GG, mit Familienhebammen und mit Fragen der Führungszeugnisse sowie deren Eintragung ins Bundeszentralregister erlassen wurde.[5]
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Internationale Gesellschaft für Heimerziehung (Hrsg.): Rechte haben – Recht kriegen 2. Auflage. Beltz Votum, Weinheim 2003, ISBN 3-407-55121-5.
Kepert/Kunkel (Hrsg.): Handbuch Kinder- und Jugendhilferecht Wiesbaden 2017
Manfred Günther: Kinder- und Jugendhilferecht; Springer nature essential, Wiesbaden, 2. ergänzte und aktualisierte Auflage 2021, ISBN 978-3-658-35223-3. E-Book 978-3-658-35224-0
Kepert, Kunkel: Handbuch Kinder- und Jugendhilferecht; Wiesbaden 2017
Peter-Christian Kunkel: Grundlagen des Jugendhilferechts. Systematische Darstellung für Studium und Praxis. 4. Auflage. Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 2001, ISBN 3-7890-6986-8.
Münder, Johannes: Kinder- und Jugendhilferecht 6., Köln 2007
Regina Rätz-Heinisch, Wolfgang Schröer, Mechthild Wolff: Lehrbuch Kinder- und Jugendhilfe. Grundlagen, Handlungsfelder, Strukturen und Perspektiven. Juventa, Weinheim 2009, ISBN 978-3-7799-2201-8.
Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die soziale Arbeit; München 2009
Jugend- und Familienrecht: Gesetze (Druckfassungen)
BGB, Beck/dtv 5001, 2019
Familienrecht, Beck/dtv 5577, 2019
FGG, Beck/dtv 5527, 2019
Jugendrecht, Beck/dtv 5008, 2019
Sozialgesetzbuch, Beck/dtv 5024 2019
Ulrich Stascheit (Hrsg.): Gesetze für die soziale Arbeit. Textsammlung Fachhochschulverlag Frankfurt 2019. ISBN 978-3-947273-13-3
Kommentare zum SGB VIII (Auswahl)
Fieseler, Schleicher, Busch, Wabnitz (Hrsg.): GK-SGB VIII – Kinder- und Jugendhilferecht (ständig aktualisierte Loseblattsammlung)
Hauck, Noftz (Hrsg.): SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kommentar, Berlin (ständig aktualisierte Loseblattsammlung)
Krug, Riehle (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII, Köln (ständig aktualisierte Loseblattausgabe; Stand: 161. Lieferung, März 2015)
↑Entwurf Kinderschutzgesetz. (PDF; 29 kB) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 12. August 2010.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bkj-ev.de