1809 ernannte ihn Carl Theodor von Dalberg zum Archivar und übertrug ihm Aufgaben in der Finanzverwaltung des Großherzogtums Frankfurt. Nach der Wiederherstellung der Freien Stadt Frankfurt wurde Thomas 1816 Senator und Vorstand des Polizeiamtes, 1818 bis 1831 Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung, von 1821 bis 1826 Stadtgerichtsrat, 1833 bis 1836 Syndikus, 1834 Appellationsgerichtsrat und Mitglied der Archiv- und Bibliotheksinspektion.
Zu seinen Aufgaben gehörte 1833 das Ermittlungsverfahren zum Frankfurter Wachensturm. 1828 vertrat er die Interessen der Stadt bei den Verhandlungen zum Mitteldeutschen Handelsverein, 1836 beim Beitritt zum Deutschen Zollverein. 1833 bis 1837 war er Bundestagsgesandter der Freien Stadt Frankfurt, eine Aufgabe, die in der schwierigen Zeit nach dem Wachensturm großes diplomatisches Geschick erforderte.
Thomas war seit 1819 mit Rosette Städel (1782–1845) verheiratet, einer Tochter des Frankfurter Bankiers Johann Jakob Willemer, mit der er vier Kinder hatte. Sein Onkel war der langjährige Frankfurter Staatsmann Georg Steitz.
Publikationen
Taulers Mystik (1826)
Über das älteste Frankfurter Stadtrecht und wetterauische Weisthümer (in Johann Karl von Fichards Wetteravia, 1826)
Abhandlung über die Entstehung des Strafrechtes in Deutschland (1831)
Frankfurter Annalen von 793 bis 1300 (in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst Band 2, 1838)
Der Oberhof zu Frankfurt am Main und das Fränkische Recht in bezug auf denselben (1841)
Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 381.