Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus trat Schumann 1945 der KPD bei und leitete den antifaschistischen Jugendausschuss in Leipzig. 1946 wurde er Mitglied der SED.
Er gehörte zu den Mitbegründern der FDJ in Leipzig und war von 1947 bis 1948 Erster Sekretär der dortigen FDJ-Kreisleitung. 1949 bis 1950 war er Sekretär für Junge Pioniere und Schulen bei der FDJ-Landesleitung Sachsen, von 1950 bis 1953 Erster Sekretär der FDJ-Landesleitung Sachsen beziehungsweise des FDJ-Bezirksleitung Leipzig. Ab 1953 gehörte er dem Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer an. Von 1952 bis 1967 gehörte er dem Zentralrat der FDJ an, ab Mai 1959 war er dessen Erster Sekretär. Von 1954 bis 1956 war er Leiter des Sektors Jugend und Sport bzw. Jugend in der Abteilung Leitende Organe des ZK der SED. Zwischen 1956 und 1959 absolvierte er ein Studium an der Parteihochschule der KPdSU in Moskau, das er als Diplom-Gesellschaftswissenschaftler beendete. 1958/1959 zunächst Kandidat, war er von 1959 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED. Von 1960 bis 1971 war er Mitglied im Staatsrat der DDR, 1969/1970 zunächst Zweiter, anschließend von 1970 bis zum 5. November 1989 Erster Sekretär der SED-Bezirksleitung Leipzig. Von 1963 bis zum 7. November 1989 war er zudem Abgeordneter der Volkskammer. Während der Wende und friedlichen Revolution in der DDR 1989 galt er westlichen Beobachtern als moderater und toleranter SED-Spitzenfunktionär.[1]
An den Entscheidungen zur Leipziger Montagsdemonstration am 9. Oktober 1989 war er nicht beteiligt, da er krankheitsbedingt nicht im Dienst war. Sein Stellvertreter, der 2. Sekretär der SED-Bezirksleitung Leipzig Helmut Hackenberg, vertrat ihn.
Um die Zeit des Mauerbaus führte das Zentralkomitee der SED eine Art sozialistisches Faustrecht ein, eine außergerichtliche Selbstjustiz, um politisch ungelegene Aktionen im Keim zu ersticken.[2] Schumann unterstützte diese Idee, indem er die brutalen Übergriffe am 13. August 1961 in Form eines Kampfbefehls verschriftlichte:
„Mit Provokateuren wird nicht diskutiert. Sie werden erst verdroschen und dann staatlichen Organen übergeben. […] Jeder, der auch nur im geringsten abfällige Äußerungen über die Sowjetarmee, über den besten Freund des deutschen Volkes, den Genossen N. S. Chruschtschow, oder über den Vorsitzenden des Staatsrates Genossen Walter Ulbricht von sich gibt, muß in jedem Falle auf der Stelle den entsprechenden Denkzettel erhalten.“[3]
Andreas Herbst (Hrsg.), Winfried Ranke, Jürgen Winkler: So funktionierte die DDR. Band 3: Lexikon der Funktionäre (= rororo-Handbuch. Bd. 6350). Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1994, ISBN 3-499-16350-0, S. 310.
↑Falco Werkentin: „Faustrecht – Eine neue Form sozialistischer Rechtspflege“. In: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Berlin 1995, ISBN 3-86153-069-4, S. 252 ff
↑Zitiert nach Jochen Staadt: Die geheime Westpolitik der SED. Berlin 1993, S. 55
↑Staatsrat verlieh hohe Auszeichnungen, In: Neues Deutschland, 17. Juni 1964, S. 1