Das Hirschenmoor ist ein vom Regierungspräsidium Freiburg am 12. September 1983 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Breitnau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Lage und Beschreibung
Das Hirschenmoor liegt im Naturraum Hochschwarzwald nordwestlich von Oberhöllsteig am östlichen Ende des Höllentals. Das etwa 10 Hektar große Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Hochschwarzwald um Hinterzarten und liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Breitnau-Hinterzarten.
Das Hirschenmoor hat einen Hochmoorkern mit umgebendem Zwischenmoor und einem Spirken-Moorwald und Kleinseeggenrieden im Randlagg.
Es ist benannt nach dem ehemaligen Gasthaus zum Hirschen, das am südwestlichen Rand des Moores steht. Im Moor wurde früher Torf gestochen.
Schutzzweck
Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung des Hochmoors »Hirschenmoor« als landschaftstypisches Feuchtgebiet und Lebensraum zahlreicher seltener und vom Aussterben bedrohter Tier - und Pflanzenarten.“[1]
Siehe auch
Literatur
- Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg als höhere Naturschutzbehörde und als obere Jagdbehörde über das Naturschutzgebiet »Hirschenmoor« vom 12. September 1983 (GBl. v. 11.11.1983, S. 657). Abgerufen am 22. April 2024.