Das Herzogtum Preußen wurde vom ehemaligen Hochmeister des Deutschen OrdensAlbrecht, der zum (lutherischen) Protestantismus konvertiert war, gegründet, und war das erste Fürstentum im frühmodernenEuropa mit lutherischem Glauben. Albrecht hatte den katholischen Deutschordensstaat in Ostpreußen in ein erbliches lutherisches Herzogtum umgewandelt. Der kleinere westliche, bis zur Weichsel reichende Teil dieses Gebietes war schon 1454 aus dem Deutschordensstaat ausgegliedert und ein Teil von Polnisch-Preußen geworden. Das Herzogtum war ein Lehen der polnischen Krone.
In der Geschichtswissenschaft wird der Staat der brandenburgischen Kurfürsten für die Jahre von 1618 bis frühestens 1701, längstens bis in die Zeit des Siebenjährigen Krieges, als Brandenburg-Preußen bezeichnet.
Nach vierjährigem erfolglosen Krieg schloss Albrecht 1525 im Vertrag von Krakau Frieden mit Polen, erklärte sich mit der Anerkennung der polnischen Lehenshoheit einverstanden, wandelte den Ordensstaat in das weltliche Herzogtum Preußen[3] um und führte die Reformation nach lutherischem Vorbild (siehe das folgende Mandat vom 6. Juli 1525) ein.[4]
Mandat vom 6. Juli 1525
Das Mandat vom 6. Juli 1525, auch Mandat der Reformation genannt, war ein durch Albrecht von Brandenburg-Ansbach erlassener Akt, der den offiziellen Übergang des Herzogtums Preußen zur evangelisch-lutherischenKonfession des Protestantismus bekündigte. Diese Urkunde bestätigte die Abkehr des Landes von der römisch-katholischen Kirche mit der Absicht „die Rückkehr des alleinigen Wort Gottes“ (Sola scriptura) zu fördern. Am 10. Dezember 1525 erließ der preußische Landtag die Kirchenordnung, die die neu entstandene Landeskirche von nun an regeln sollte.[5][6][7][8][9][10][11][12]
Damit wurde das Herzogtum Preußen zum ersten protestantischen Land der Welt. Im selben Jahr folgten andere Territorien im Heiligen Römischen Reich; viele davon waren durch die Hohenzollern verwaltete Fürstentümer. Albrecht war schon seit 1522 ein Lutheraner. Durch das Mandat erhielt die evangelisch-lutherische Konfession die völlige staatliche Unterstützung. Der evangelische Theologe Andreas Osiander aus dem Fürstentum Ansbach war angeblich für die Konversion Albrechts verantwortlich. Er verließ die Reichsstadt Nürnberg und kam nach Altstadt (Königsberg), um Reformator des Herzogtums zu werden.
Kaiser und Reich erkannten die Säkularisation nicht an: Der Deutsche Orden setzte als neuen DeutschmeisterWalther von Cronberg ein, der in Preußen tatsächlich jedoch keinerlei Regierungsgewalt ausüben konnte und seinen Sitz nicht in Königsberg, sondern in Mergentheim nahm. Seit 1526 hatte das Amt des Hochmeisters im Reich den gleichen Rang wie das eines Fürstbistums. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1530 belehnte ihn der Kaiser – formal und ohne jede praktische Auswirkung – mit den Regalien des Deutschen Ordens und dem Lande Preußen. 1532/34 verhängte der Kaiser über Albrecht die Reichsacht, die ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte.
Die Amtszeit Albrechts
Unter Herzog Albrecht, der über 40 Jahre herrschte, war die Zeit kultureller Blüte (insbesondere von 1544 bis 1568), die auch durch die Aufnahme evangelischerFlüchtlinge aus Polen-Litauen geprägt wurde. Im Jahr 1544 gründete er die Universität in Königsberg. Zur Stärkung der lutherischen Reformation förderte Albrecht die Ausbildung evangelischer Pastoren und Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen und der benachbarten Völker. In seiner Amtszeit wurden unter der Leitung von Kopernikus die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und preußische Landkarten erstellt. Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenüber dem polnischen König gehörte auch die Ausdehnung der im Polnisch-Preußen begonnenen Münzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Währungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Polnisch-Preußen Nikolaus Kopernikus teilnahm, setzte sich schließlich überwiegend der Unterhändler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Währungsgebiet, das beide Preußen, Polen und Litauen umfasste.
Herzogliche Regierung
Nach der Verfassung des Herzogstaates führten vier Oberräte die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten die sog. Oberratsstube. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz, die Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße und die Kanzlei in der Junkergasse von Königsberg.[13]
Brandenburg-Preußen
Die erbliche Herzogswürde in Preußen sollte für alle Nachkommen Albrechts und die seiner Brüder gelten. An ihre Stelle sollten auch fernere Verwandte aus dem Hohenzollernhaus treten können.
Unmittelbarer Erbe Albrechts (gestorben 1568) war dessen minderjähriger Sohn Albrecht Friedrich. Kurz nach seiner Volljährigkeit wurde dieser geisteskrank und für regierungsunfähig erklärt. Zunächst verwalteten die Oberräte das Land. 1577 bestellte der König von Polen den Markgrafen Georg Friedrich aus der Ansbacher Linie der Hohenzollern zum Vormund Albrecht Friedrichs und damit zum Regenten des Herzogtums. Nach dessen Tod 1603 folgte Kurfürst Joachim Friedrich aus der brandenburgischen Linie der Hohenzollern als Regent. Dieser übergab 1605 dieses Amt an seinen Sohn Johann Sigismund, der 1594 Anna von Preußen, eine Tochter Herzog Albrecht Friedrichs geheiratet hatte und 1608 selbst brandenburgischer Kurfürst wurde. Albrecht Friedrich starb 1618 und mit ihm endeten die Fränkischen Hohenzollern.
Im Jahr 1618 erbten die Brandenburger Hohenzollern das Herzogtum Preußen. Brandenburg und Preußen waren jetzt in einer Personalunion verbunden, wobei der brandenburgische Kurfürst in seiner Eigenschaft als preußischer Herzog dem polnischen König zur Vasallentreue verpflichtet blieb. Das Ende dieser Pflicht bzw. des Belehnungsverhältnisses erreichte Friedrich Wilhelm von Brandenburg 1657 im Vertrag von Wehlau, wodurch die volle Souveränität über das Herzogtum vom polnischen König an ihn und seine leibliche Erben überging. Diese Souveränität in einem Landesteil außerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR) war die Voraussetzung dafür, das sich 1701 sein Sohn zum König in Preußen krönen konnte. Die bisher herzogliche Regierung und ihre Ämter hießen nun königlich.
Ende des Herzogtums Preußen durch seine Erhebung zum Königreich Preußen
Durch die Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg hieß ab 1701 das Herzogtum Königreich Preußen. Der brandenburg-preußische Kurfürst Friedrich III. nannte sich nun König in Preußen. Zuvor hatte Kaiser Leopold I. vertraglich zugesichert, ihn inner- und außerhalb des HRR als einen König anzuerkennen, da das als sein Königreich vorgesehene Herzogtum Preußen außerhalb des HRR lag. Damit erreichte Friedrich die Standesgleichheit mit den Nachbarherrschern Brandenburg-Preußens, dem Kurfürsten von Sachsen, der in Personalunion König von Polen-Litauen war, dem Kurfürsten von Hannover, dem zukünftigen König von England, und dem König von Schweden. Der preußische König bezeichnete seine verschiedenen Territorien (das Königreich Preußen war nur eines davon) zusammen als die Königlich-Preußischen Staaten. Umgangssprachlich hieß der Gesamtstaat verkürzt Preußen.
Yorck Deutschler: Die Aestii – Bezeichnung für die heutigen Esten Estlands oder die untergegangenen Pruzzen Ostpreußens. In: Yorck Deutschler: „Die Singende Revolution“ – Chronik der Estnischen Freiheitsbewegung (1987–1991). Ingelheim, März 1998 / Juni 2000, ISBN 3-88758-077-X, S. 196–198.
Andreas Ehrhard (Fotos), Bernhard Pollmann (Text): Ostpreußen. Bruckmann, München 2004, ISBN 3-7654-3877-4 (Länderportrait, aktuelle Bilder aus dem ehemaligen Ostpreußen).
Walter Frevert: Rominten. BLV, Bonn u. a. 1957 (1. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“).
August Karl von Holsche: Geographie und Statistik von West-, Süd- und Neu-Ostpreußen. Nebst einer kurzen Geschichte des Königreichs Polen bis zu dessen Zertheilung. 2 Bände. Berlin 1800/1804 (Digitalisat).
Andreas Kossert: Ostpreußen. Geschichte einer historischen Landschaft. C.H. Beck, München 2014.
Hans Kramer: Elchwald. Der Elchwald als Quell und Hort ostpreußischer Jagd. 2. Auflage. Jagd- und Kulturverlag, Sulzberg im Allgäu 1985, ISBN 3-925456-00-7 (3. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“).
Karl Templin: Unsere masurische Heimat. Zum einhundertjährigen Bestehen des Kreises Sensburg 1818–1918. Selbstverlag des Kreises Sensburg, 2. Auflage 1926. Aufgrund der umfassenden Darstellung ist dies Werk auch für weitere ostpreußische Gebiete aufschlussreich.
↑Herbert Helbig: Ordensstaat, Herzogtum Preußen und preußische Monarchie. In: Richard Dietrich (Hrsg.): Preußen – Epochen und Probleme seiner Geschichte. Walter de Gruyter, Berlin 1964, S. 8 (Nachdruck 2019, ISBN 978-3-11-081858-1).
↑Den Namen Preußen gab es schon im Deutschordensstaat. Er war von den in seinem Kerngebiet ursprünglich siedelnden Prußen übernommen worden.
↑Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN 3-486-55840-4, S. 101–115, hier: S. 101.
↑« L’introduction de la Réformation dans le duché de Prusse ne fut pas seulement due au duc Albert et à Martin Luther mais aussi à l’évêque du lieu, Polentz, ainsi qu’à des théologiens venus de l’Empire, tels que Briessmann, Amandus, Speratus, Queiss et Poliander. La reconnaissance officielle de la nouvelle religion par le duc Albert ne fut pas une conséquence du traité de Cracovie du 8 avril 1525 (comme cela est affirmé, même par des historiens renommés), mais se trouva exprimée par le mandement de réformation du 6 juillet 1525, comme nous l’avons indiqué dans l’introduction. L’étape suivante dans l’instauration de la doctrine luthérienne dans le duché de Prusse fut la publication de la Discipline ecclésiastique lors de la diète de Königsberg, le 10 décembre 1525 » - Janusz Małłek, La naissance du protestantisme dans le duché de Prusse, Armand Colin, 2013
↑« L’approche de la fin de la trêve de quatre années avec le roi de Pologne a sans doute contribué à précipiter la décision du grand maître de rompre avec l’Église romaine, décision rendue publique par son mandement du 6 juillet 1525 sur l’annonce de la « seule Parole de Dieu ». Le 10 décembre suivant fut publiée la discipline ecclésiastique (Kirchenordnung) pour la nouvelle Église territoriale prussienne.» - Olivier Chaline (Sorbonne), La Prusse, du duché au royaume, Armand Colin, 2013
↑«Nachdem der zum Herzog erhobene Hochmeister Albrecht am 6. Juli 1525 das Reformationsmandat verkündet und am 10. Dezember 1525 eine neue Kirchenordnung veröffentlicht hatte, wurde das Herzogtum Preußen der erste lutherische Territorialstaat in Europa und Königsberg die erste lutherische Hauptstadt.» - Klaus Ridder, Fastnachtspiele: Weltliches Schauspiel in literarischen und kulturellen Kontexten, Walter de Gruyter, 04/09/2009
↑« The hope felt by both the king of Poland ant the pope that Albrecht would return to the bosom of Catholic Church was in vain. Quite on the contrary, on 6 July 1525, Duke Albrecht officially declared himself in favour of Lutheranism, and on 10 December the same year, he announced an ecclesiastical statute (Kirchenordnung) defining the organisation of the new Church in Teutonic Prussia. » - Johannes A. Mol, Klaus Militzer, Helen J. Nicholson, The Military Orders and the Reformation: Choices, State Building, and the Weight of Tradition, Uitgeverij Verloren, 2006
↑« Albert, comme les autres princes allemands réformés, voyait s’accroître considérablement sa puissance : il n'avait plus en face de lui de rival dans le domaine temporel ; il passait même au premier rang dans le domaine spirituel. Le 6 juillet 1525, il rendit un « mandat de réformation », enjoignant aux prêtres d'enseigner uniquement le pur évangile. » - Albert Waddington, Histoire de Prusse, Vol. 1: Des Origines à la Mort du Grand Électeur (1688), 12/06/2017
↑« Am 6. Juli 1525 bekannte Albrecht sich in Königsberg öffentlich zur Reformation. Er bemühte sich nun intensiv um ihre Einführung und Festigung in seinem Lande: Er ließ eine Kirchenordnung ausarbeiten, Synoden und Visitationen durchführen. » - Wolfgang Herbst, Wer ist wer im Gesangbuch?, Vandenhoeck & Ruprecht, 2001