Die übliche lateinische Namensform, etwa in vielen Bibliotheksverzeichnissen, lautet Institoris. Das entsprach einer damals geübten Praxis, den Genitiv des Nachnamens zu latinisieren.[2] In den zeitgenössischen Quellen wurde Heinrich Kramer so zu Henricus Institoris latinisiert.[3] Die Setzung des Nominativs Institor findet man erstmals in deutschsprachigen Quellen.[4]
Leben
Heinrich Kramer, der später seinen Namen latinisierte, stammte aus ärmlichen Verhältnissen. Er trat um 1445 in seinem Geburtsort in den Orden der Dominikaner ein.
Studium
Kramer besuchte die Lateinschule Schlettstadt und absolvierte ein Grundstudium der Philosophie. 1474 wurde er zum Praedicator generalis des Dominikanerordens ernannt und 1479 in Rom zum Doctor theologiae promoviert. Auf sein eigenes Betreiben ernannte ihn Papst Sixtus IV. im selben Jahr zum Inquisitor in der Provinz Alemannia superior.[5] Dieser Titel hatte allerdings zu dieser Zeit kaum praktische Bedeutung. Im selben Jahr wurde er zum Doktor der Theologie promoviert.
Hexenprozesse
Nach einem Prozess gegen Juden in Trient, dem er beiwohnte, begann er seine Tätigkeit als Verfolger angeblicher Hexensekten. 1482 wurde er Prior des Dominikanerklosters in Schlettstadt. Bei einem ersten Hexenprozess in Ravensburg, zu dem er von dem dortigen Stadtrat angefordert wurde, brachte er zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. Er entwarf den Text der BulleSummis desiderantes affectibus (sog. Hexenbulle), die Papst Innozenz VIII. 1484 auf sein Betreiben herausgab.
Mit der Bulle veranlasste er zahlreiche Hexenprozesse, unter anderen einen in Innsbruck. Dort protestierten aber Vertreter aller sozialen Schichten gegen ihn, worauf Bischof Georg (II.) Golser eine Kommission einsetzte, die Kramers Arbeit untersuchte. Als die zu einem verheerenden Ergebnis kam, befahl der Bischof, die Verfolgung einzustellen, entließ die angeklagten Frauen und hob die Urteile der Inquisition auf.[6] Kramer wurde aufgefordert, das Land zu verlassen.
Das Buch Hexenhammer
Gegen Dezember 1486 verfasste Kramer den Hexenhammer, welcher durch die aufkommende Buchdruckerkunst weite Verbreitung fand. Eine Forschungshypothese lautet, Kramer habe seinen Mitbruder Jakob Sprenger als Mitautor benannt, um dem Werk mehr Autorität zu verleihen. In Wirklichkeit sei Sprenger jedoch nicht beteiligt gewesen. Diese Hypothese ist in der neueren Forschung stark umstritten. Christopher Mackay brachte in seiner kritischen Edition des Hexenhammers eine Reihe von Argumenten für die Beteiligung Sprengers vor. Kramer sei zwar die treibende Kraft gewesen, doch Sprenger habe wohl das theoretische Material im ersten Teil des Werks beigesteuert.[7]
Kramer fügte seinen Ausführungen die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus und die gefälschte Approbation mehrerer Kölner theologischer Professoren bei. Damit wurde dem Werk, das die hohe Auflage von 30'000 Exemplaren erreichte, der Anschein einer Empfehlung für weltliche Richter gegeben, die vom Inquisitor bevollmächtigt und beauftragt wurden, das gefällte Urteil zu vollstrecken. Auf diese Weise nahm der Hexenhammer als kasuistischer Kommentar den Rang eines kirchlichen „Hexengesetzbuches“ für Strafrichter an.
Kramer rühmte sich, 200 Hexen zur Strecke gebracht zu haben, und beschuldigte auch diejenigen als Ketzer, welche an der Existenz von Hexen zweifelten.
Vorgehen
Kramers Vorgehen bei seiner systematischen Inquisition war immer gleich. Schon durch sein Erscheinen säte er unter den Menschen Misstrauen und Angst. Bei der sogenannten Hexenpredigt warnte er vor der Bedrohung des Teufels, schüchterte die Menschen ein und drängte auf Denunziationen schon bei geringsten Beobachtungen und Auffälligkeiten, wie mutmaßlichen bösen Blicken oder ungewöhnlichen Krankheiten. Er bot sich als Anlaufstelle an und warnte eindringlich vor jeder Verheimlichung.
Beschuldigungen ließen sich so praktisch immer finden. Diese bündelte er dann willkürlich und blähte sie systematisch auf. Er berief sich dabei auf eine Verschwörungstheorie, nach welcher der Teufel die Hexensekten leite und kurz davor stehe, das Ende der Welt herbeizuführen. Mit der Macht der Hexenbulle im Rücken, unter Einsatz von Folter, der sogenannten Peinlichen Befragung, strebte er im folgenden Prozess ausschließlich den Schuldspruch an.
Malleus maleficarum, [Speyer]: [Peter Drach d. M.], [um 1489/94] (Digitalisat)
Malleus maleficarum, Nürnberg: Anton Koberger, 1496 (Digitalisat)
Moderne Ausgaben, Übersetzungen und Kommentare
Christopher S. Mackay (Hrsg.): Henricus Institoris, O. P. and Jacobus Sprenger, O. P.: Malleus maleficarum. 2 Bände. Cambridge University Press, Cambridge 2006, ISBN 0-521-85977-8 (Einleitung, kritische Edition des lateinischen Textes und englische Übersetzung)
Günter Jerouschek (Hrsg.): Nürnberger Hexenhammer 1491. Faksimile der Handschrift von 1491 aus dem Stadtarchiv Nürnberg, Nr. D 251 von Heinrich Kramer (Institoris). Olms, Hildesheim 1992, ISBN 3-487-09380-4 [dieser nie in Druckform erschienene Text ist mit dem 'Hexenhammer' nicht identisch; es handelt sich um ein Gutachten des Heinrich Institoris zu Händen des Nürnberger Rates]
Andreas Schmauder (Hrsg.): Frühe Hexenverfolgung in Ravensburg und am Bodensee. UVK, Konstanz 2001, ISBN 3-89669-812-5 (Historische Stadt Ravensburg 2).
Peter Segl: Heinrich Institoris. Persönlichkeit und literarisches Werk. In: Peter Segl (Hrsg.): Der Hexenhammer. Entstehung und Umfeld des „Malleus maleficarum“ von 1487. Böhlau, Köln u. a. 1988, ISBN 3-412-03587-4, S. 103–126 (Bayreuther Historisches Kolloquium 2).
Ludwig Schmugge: Ein Inquisitor schießt sich ein. Heinrich Institoris, Pfarrer Johannes Molitor und die tägliche Kommunion in Augsburg (1480–82). In: Franz Josef Felten (Hrsg.): Ein gefüllter Willkomm. Festschrift für Knut Schulz zum 65. Geburtstag. Shaker, Aachen 2002, ISBN 3-8322-0600-0, S. 401–418.
Werner Tschacher: Kramer, Heinrich (Henricus Institoris), in: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. von Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net; Juli 2008
↑Petr Hlaváček: Velký inkvizitor v soukolí české reformace aneb Heinrich Institoris v českých zemích. In: Via media. Studie z českých náboženských a intelektuálních dějin. Univerzita Karlova, Praha 2016, S. 71.
↑Paul Hinschius: Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland. Band VI. 1897. Nachdruck Guttentag, 1959.
↑Verteidigungsschrift zum Hexenhammer seitens der Gelehrten der Universität Köln Venerabilis & religiosus frater Henricus institoris (Der ehrwürdige und fromme Bruder Heinrich Institoris).
↑Z. B. Briefwechsel mit der Stadt Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg, 269 fol. 14
↑Institoris, Henricus. In: Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters. Bayerische Akademie der Wissenschaften, 24. August 2024, abgerufen am 5. Dezember 2024.
↑Laura Stokes: Im Bund mit dem Teufel. In: epoc, 05/2010, S. 69
↑Christopher S. Mackay (Hrsg.): Henricus Institoris, O. P. and Jacobus Sprenger, O. P.: Malleus maleficarum. Band 1, Cambridge 2006, S. 103–121.