Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine 1893 gegründete und seit Inkrafttreten der Satzung 1955 dauerhafte zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten. Mitglieder der HCCH sind die Staaten, die bereits an einer oder mehreren Tagungen der Konferenz teilgenommen und die Satzung angenommen haben. Das Ständige Büro hat seinen Sitz in Den Haag.[1]
Die HCCH verhandelt und formuliert multilaterale Verträge und Übereinkommen auf den verschiedensten Feldern des internationalen Privatrechts: internationale Zusammenarbeit von Gerichten und Behörden; Kollisionsrecht für Verträge, Delikte, Unterhaltsverpflichtungen, Personenstandssachen und Kinderschutz, Beziehungen zwischen Ehegatten, Testamente, Vermögensnachfolge und Trusts; Anerkennung von Gesellschaften; internationale Zuständigkeit und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen durch das Sekretariat kommt es zu Vorentwürfen der Übereinkommen durch Spezialkommissionen, die sich aus Experten der Regierungen zusammensetzen.[2] Die Entwürfe werden dann bei einer Plenarsitzung der Haager Konferenz, also in diplomatischen Konferenzen, erörtert und beschlossen.[3]
Seit Ende des 19. Jahrhunderts hat die HCCH eine Reihe von Konventionen (Übereinkommen) beschlossen.[4][5] Die völkerrechtliche Verbindlichkeit unterscheidet sich in den einzelnen Vertragsstaaten.[6] Die von den meisten Staaten ratifizierten Übereinkommen behandeln:
Hans Arnold: Über die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht aus Anlaß ihrer Zehnten Tagung.JZ 1965, S. 708–712.
Rolf Wagner: Die Bedeutung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht für die internationale Zusammenarbeit in Zivilsachen.JA 2011, S. 891–896.
Eva Heil: Die Globalisierungsstrategie der Haager Konferenz für internationales Privatrecht. Diplomarbeit, Universität Wien 2011.