Von Schmoller stammte aus einer unterfränkischen Familie aus Neustadt an der Saale und war der Sohn des königlich preußischenMajors Ludwig von Schmoller (1872–1951) und der Paula Breymann (1883–1956). Sein Großvater war der 1908 in den preußischen Adelsstand erhobene ÖkonomGustav von Schmoller. Schmoller heiratete am 6. Juli 1935 in Rommelsbach Elfriede Schüle (* 1909), Tochter des Pfarrers Hugo Schüle und der Frieda Klein. Aus der Ehe stammen Sohn Georg (* 1936) und Tochter Margarete (* 1938).
1947 leitete er ein Referat für Verfassungs- und Besatzungsfragen, genannt Abteilung 4, in der Staatskanzlei des Landes Württemberg-Hohenzollern, der besatzungsbezogene Teil des Referats firmierte seit 1950 als „Institut für Besatzungsfragen“ in Tübingen, wobei durch die Gründung des westdeutschen Teilstaats 1949 jetzt auf die Vergangenheit bezogene Fragen der Jahre 1945 bis 1949 den Schwerpunkt bildeten, dazu die formelle Überleitung des Besatzungsrechts dieser Jahre in das neue Recht der BRD. Von Schmoller leitete das Institut bis 1952.[3]
1952 wechselte er in den Auswärtigen Dienst und arbeitete als Vortragender Legationsrat. Von 1956 bis 1960 war er Botschaftsrat I. Klasse in Athen und dann bis 1962 in der Zentrale der Politischen Abteilung West tätig. Von 1962 bis 1964 war er Generalkonsul in Istanbul und von 1964 bis 1968 Botschafter in Stockholm. Freiwillig-unfreiwillig verließ Schmoller sein Amt, als er in der schwedischen Öffentlichkeit wegen seiner Tätigkeit in Prag als Mitarbeiter des Reichsprotektors Reinhard Heydrich angegriffen wurde. Außerdem geriet er wegen seiner Dissertation von 1941 unter Beschuss, in der er Großmächten das Recht zugesprochen hatte, kleine neutrale Länder zu besetzen.[5]
Die Neutralität im gegenwärtigen Strukturwandel des Völkerrechts. Dissertation, Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät Berlin, 1944, DNB571522092.
Das Wirtschaftsrecht in Böhmen und Mähren : eine Einführung in Rechtsgrundlagen und Methoden der Wirtschaftslenkung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Rohrer, Brünn / München / Wien 1945.
Handbuch des Besatzungsrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 1950–1955.
Die deutschen Vergeltungsmaßnahmen nach den tschechischen Studentendemonstrationen in Prag im Oktober und November 1939. In: Bohemia. Band 20, 1979, S. 156–174 (Digitalisat).
↑Gustav von Schmoller: Die Neutralität im gegenwärtigen Strukturwandel des Völkerrechts. Berlin 1944.
↑Laut Roth wurde das Institut 1949 gegründet: Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0477-2, S. 420. Archivalien des Instituts liegen im Staatsarchiv Sigmaringen, soweit landesbezogen, und größtenteils im Bundesarchiv. Der Name des „Instituts für Besatzungsfragen“ wird auch von der örtlichen Universität Tübingen benutzt, in dessen Namen gibt es sogar eine Promotion. Das wirkliche Verhältnis der beiden Institute zueinander ist noch nicht wissenschaftlich publiziert. Der Spiegel berichtete: „Zu den ‚richtigen‘ Empfängern von Industrie-Spenden zählt Emmendörfer unter anderem das Tübinger Institut für Besatzungsfragen, dessen Förderung ihm Herzenssache ist. Das Institut für Besatzungsfragen ist emsig bemüht, die Behauptungen der Anklagebehörden in den Nürnberger Prozessen der ersten Nachkriegsjahre kritisch zu untersuchen. Spendenpolizist Emmendörfer heftet alle Papiere dieses Fragenkomplexes in Ordner mit der Aufschrift: ‚D. R.‘ (Deutsche Rehabilitierung). Meint Emmendörfer: ‚Wenn wir mit den Leuten in der Montan-Union zusammensitzen, müssen wir schließlich eine weiße Weste haben.‘“ (Die milden Gaben. In: Der Spiegel. Nr.2, 1958, S.22 (online – 8. Januar 1958).)
↑Ulrich Keitel: Das Auswärtige Amt im Zwielicht oder Wieviel Angriffsfläche bietet das Auswärtige Amt? Beitrag vom 17. August 1968 als Kommentar im Hessischen Rundfunk.