Im Mai 1849 hatte Preußen die Revolution gewaltsam niedergeschlagen und den preußischen Abgeordneten widerrechtlich befohlen, ihre Tätigkeit für die Nationalversammlung einzustellen. Im selben Monat lud Preußen die übrigen deutschen Staaten ein, einen kleindeutschen Bundesstaat zu gründen (Dreikönigsbündnis). Geistiger Vater und treibende Kraft war Joseph von Radowitz, ein Berater des preußischen KönigsFriedrich Wilhelm IV. Dieser Versuch, einen deutschen Nationalstaat zu bilden, erhielt nachträglich die Bezeichnung „Erfurter Union“.
Die Liberalen in Gotha berieten darüber, ob sie diesen Weg zum Bundesstaat unterstützen sollten. Wegen der bisherigen Erfahrungen mit Preußen gab es Bedenken. Auch störten sich Liberale daran, dass die Verfassung konservativer und föderaler sein sollte als die Frankfurter Reichsverfassung. Dennoch stimmten sie dem von Radowitz aufgezeigten Weg zum Bundesstaat grundsätzlich zu.[2] Aus den Gothaern entwickelte sich die sogenannte „Bahnhofspartei“, die später im Erfurter Unionsparlament die Mehrheit hatte.
Gothaer Erklärung
Eine Erklärung, in der sich das Gothaer Nachparlament am 28. Juni 1849 für den preußischen Plan einer Union der deutschen Staaten unter Ausschluss Österreichs aussprach, wurde allgemein als „Gothaer Erklärung“ bekannt.[3]
Literatur
Sven Ballenthin: Die „Gothaer Versammlung“ 1849. Ein liberaler Weg zu Deutschlands Einigung? In: Gothaisches Jahrbuch. Band2. Gotha 1999, S.67–81.
Georg Witzmann: Die Gothaer Nachversammlung zum Frankfurter Parlament im Jahre 1849 (Das "Gothaer Parlament"). Eine Studie aus der Vorgeschichte der Reichsgründung und der Jugendzeit des deutschen Parlamentarismus. Gotha 1917.
↑Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 722.
↑Peter Steinhoff: Die „Erbkaiserlichen“ im Erfurter Parlament. In: Gunther Mai (Hrsg.): Die Erfurter Union und das Erfurter Unionsparlament 1850. Böhlau, Köln u. a. 2000, S. 369–392, hier S. 369–370.