Der Gerichtsbezirk Oberndorf (bis 1858 Gerichtsbezirk Weitwörth) war ein dem Bezirksgericht Oberndorf unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste zuletzt den nordwestlichen Teil des Bezirks Salzburg-Umgebung.
Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Oberndorf im Zuge der Neuordnung des Gerichtsbezirkes Salzburg um die zwei Gemeinden Berndorf bei Salzburg und Bergheim erweitert.[6]
Mit 1. März 2023 wurden die bisherigen Bezirksgerichtssprengel Neumarkt, Oberndorf und Thalgau aufgelöst und in einem zentralen Bezirksgericht am neuen Standort Seekirchen am Wallersee zusammengefasst.[7][8][9][10]
↑RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums vom 5. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“.
↑BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“.
↑BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“.