Zusätzlich trat der Gerichtsbezirk Mauerkirchen 1898 die Ortschaften Breitenberg, Bucheck, Gstocket, Haslau, Schweigesreit, Sollach und Winkelpoint (damals Gemeinde Höhnhart) an die neu gebildete Gemeinde Maria Schmolln im Gerichtsbezirk Mattighofen ab.[2]
Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirkes Wildshut und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Mattighofen beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2005 trat die Verordnung in Kraft.[3]
Die im Sinne der Verwaltungsreform sowie Budgeteinsparungen diskutierte Schließung von Bezirksgerichten betrifft den Standort Mattighofen nach Aussage des Oberlandesgerichtspräsidenten Johannes Payrhuber nicht, da Mattighofen im Gegensatz zu anderen Bezirksgerichten mit drei Richterstellen ausgestattet ist.[4]
Gerichtssprengel
Seit 2005 umfasst der Gerichtsbezirk Mattighofen die oben genannten 15 und die folgenden 10 Gemeinden:
↑BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich).