Gerichtsbezirk Aspang

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Aspang
Basisdaten
Bundesland Niederösterreich
Bezirk Neunkirchen
Sitz des Gerichts Aspang-Markt
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Krems an der Donau
Fläche 275,97 km2
(1981)
Einwohner 13.458
Aufgelöst 1. Juli 2002
Zugeteilt zu Neunkirchen, Gloggnitz
Ehemaliges Bezirksgericht Aspang

Der Gerichtsbezirk Aspang war ein dem Bezirksgericht Aspang unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Neunkirchen (Bundesland Niederösterreich). Per 1. Juli 2002 wurde das Bezirksgericht aufgelöst und das Gebiet des Gerichtsbezirkes dem Gerichtsbezirke Neunkirchen zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Aspang wurde gemeinsam mit den übrigen Gerichtsbezirken in Niederösterreich durch ein Dekret des niederösterreichischen Landeschefs vom 7. Juli 1849 geschaffen.[1]

In den 1860er Jahren bestand der Gerichtsbezirk aus den neun Ortsgemeinden Aspang-Amt, Aspang-Markt, Edlitz, Feistritz, Grimmenstein, Kirchberg am Wechsel, Molzegg, Thomasberg und Zöbern. Im Gerichtsbezirk lebten 1869 11.236 Einwohner.[2]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Neunkirchen, Gloggnitz und Kirchschlag den Bezirk Neunkirchen.[4]

Im Zuge der Schaffung des Bezirks Mödling (aus Teilen des Bezirks Wiener Neustadt) wurde der Gerichtsbezirk Aspang jedoch per 1. Jänner 1897 aus dem Bezirk Neunkirchen herausgelöst und dem Bezirk Wiener Neustadt zugeschlagen.[5]

Im Jahr 1900 umfasste der Gerichtsbezirk Aspang noch neun Gemeinden und wies eine Größe von 261,50 km² auf. Auf dem Gebiet lebten 11.298 Menschen, die zu 99,5 % Katholiken waren. Hinzu kamen wenige Protestanten und Juden.[6]

Bis 1910 stieg die Anzahl der Einwohner auf 13.388 Menschen.[7]

Durch die Ende 1922 beschlossene Abspaltung der neuen Gemeinden Mönichkirchen und St. Peter am Neuwalde von der Gemeinde Aspang Amt[8] sowie der Ende 1923 beschlossenen Abspaltung von Sankt Corona am Wechsel von Feistritz entstanden im Gerichtsbezirk Aspang in den 1920er Jahren weitere Gemeinden.[9] Insgesamt lebten im Gerichtsbezirk 1923 13.395 Menschen auf 263,92 km², wobei 1924 ein Teil der Ortschaft Krumbach Amt vom Gerichtsbezirk Kirchschlag an den Gerichtsbezirk Aspang gekommen war.[10]

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk wies Mitte der 1990er Jahre zwölf Gemeinden auf, vor der Auflösung umfasste er die zehn Gemeinden Aspang-Markt, Aspangberg-St. Peter, Edlitz, Feistritz am Wechsel, Grimmenstein, Kirchberg am Wechsel, Mönichkirchen, St. Corona am Wechsel, Thomasberg und Zöbern.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich unter der Enns 1849, Ergänzungsband B., Nr. 69: Decret des niederösterreichischen Landeschefs vom 7. Juli 1849 an die vier niederösterreichischen Kreisämter, in Betreff der Durchführung der Gerichtsorganisation im Kronlande Oesterreich unter der Enns.
  2. k. k. statistischen Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repetorium des Erzherzogthumes Oesterreich unter der Enns. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1869. Wien 1871, S. 59 f.
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 1896, LXXV. Stück, Nr. 202: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Mödling in Niederösterreich bei gleichzeitiger Zuweisung der Gerichtsbezirke Aspang und Kirchschlag zum Amtsbezirke der Bezirkshauptmannschaft Wiener-Neustadt“
  6. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Gemeindelexikon von Niederösterreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900, Wien 1903, S. 274
  7. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Niederösterreich. Bearb. auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 115
  8. Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich, 1922, 5. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 21. Dezember 1921, betreffend die Teilung der Ortsgemeinde Amt Aspang in drei neue Ortsgemeinden.“
  9. Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich, 1924, 4. Stück, Nr. 31: „Gesetz vom 12. Dezember 1923 über die Teilung der Ortsgemeinde Feistritz am Wechsel in zwei neue Ortsgemeinden.“
  10. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Wien und Niederösterreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923, Wien 1930, S. 100

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