Georg von Borries wurde als Sohn der Eheleute Philipp Carl Ludwig von Borries und Luise Helene Gertrud Elisabeth von Bülow – ursprünglich aus Minden stammendes Adelsgeschlecht und zum Reichsadel gehörend – geboren. Er war Fideikommiß-Herr auf Gut Steinlacke und Herr auf Ulenburg, Beck, Schockemühle und Südbrack. 1830 legte Georg von Borries am Gymnasium in Minden das Zeugnis der Reife ab und studierte danach in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaften und Cameralia. In Heidelberg schloss er sich 1831 dem Corps Guestphalia an.[1] Von 1833 bis 1834 war er als Freiwilliger beim Garde-Schützen-Bataillon in Berlin. Von Borries legte die Prüfungen zum Auskultator, Gerichts- und Regierungsreferendar ab und war 1834–1838 bei verschiedenen Regierungsbehörden und Gerichten beschäftigt, zuletzt bei der Bezirksregierung in Minden. Nach dem Tod seines Vaters Philipp von Borries wurde er am 19. Juli 1838 mit der Verwaltung des Landratsamtes in Herford beauftragt und am 8. November 1838 zum Landrat ernannt. Dieses Amt übte er bis zu seinem Tod im Jahr 1870 aus. Ihm folgten seine Söhne Rudolf von Borries und später Georg von Borries.
Georg von Borries war evangelisch und hatte am 29. Juli 1842 in Bielefeld Bertha Henriette Velhagen (1818–1880) geheiratet.
Abgeordneter
Georg von Borries war Abgeordneter zu Berliner Nationalversammlung für den Kreis Herford und von 1851 bis 1868 Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Westfalen. Er war 1841 weltlicher Deputierter der Kreis-Synode Herford bei der Provinzial-Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen. Von 1849 bis 1850 gehörte er der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags und von 1855 bis 1856 des Preußischen Herrenhauses.
Weitere Ämter und Auszeichnungen
Georg von Borries übte zahlreiche weitere Ämter aus, unter anderem war er Direktor des landwirtschaftlichen Provinzial-Vereins für Westfalen und Lippe, Mitglied des Landes-Ökonomie-Kollegiums und Mitglied der Bezirkskommission für die Grundsteuerveranlagung.
Bernd Haunfelder: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1849–1867 (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 5). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5181-5, S. 70.