Ein Gartendenkmal ist eine unter Denkmalschutz stehende Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage, ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Landschaftsgestaltung. Zu einem Gartendenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.[1] Um deren Belange kümmert sich die Gartendenkmalpflege.
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Einzelnachweise
- ↑ DSchG - Denkmalschutzgesetz - Berlin - vom 24. April 1995