Funkstelle für Funkverkehr an Bord (englisch – on-board communication station) ist – entsprechend Artikel 1.79 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „mobiler Funkdienst – geringer Leistung – des mobilen Seefunkdienstes für den inneren Funkverkehr an Bord eines Schiffes oder für Funkverkehr zwischen einem Schiff und seinen Rettungsbooten und -flößen bei Rettungsübungen oder -arbeiten oder für den Funkverkehr innerhalb eines Schlepp- oder Schubverbandes sowie für den Funkverkehr bei Anweisungen für das Arbeiten mit Leinen und für das Ankern“.[1]
Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1