Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG[1]) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.
Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte:
Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden
Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt
Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt
Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet