Seit 1886 Gerichtsassessor in Berlin, habilitierte er sich 1887 an der Friedrich-Wilhelms-Universität mit einer von Ernst Eck betreuten Arbeit,[3] nachdem zuvor zwei andere Schriften wegen inhaltlicher oder methodischer Mängel abgelehnt worden waren. Bereits 1888, mit 31 Jahren, wurde er als a. o. Professor an die Albertus-Universität Königsberg berufen. Hier entstand das dreibändige Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts.
1904 wechselte er auf den Lehrstuhl des verstorbenen Otto Karlowa an der Universität Heidelberg. Neben der ständigen Aktualisierung seines Lehrbuches befasste sich Endemann auch mit medizinischen und juristisch-psychiatrischen Grenzfragen. 1909 wurde er Ehrenmitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. 1917 verlieh ihm die medizinische Fakultät der Universität Heidelberg für seine wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet des Medizinrechts ehrenhalber den medizinischen Doktortitel. 1917/18 war er Prorektor der Heidelberger Universität. Im Jahr 1924 wurde Endemann emeritiert, unterrichtete als Emeritus aber noch weiter. Als solcher unterzeichnete er im März 1933 die Erklärung von 300 Hochschullehrern für Adolf Hitler, NSDAP-Mitglied wurde er aber nicht.[4]
Werke
Einführung in das Studium des Bürgerlichen Gesetzbuches, 1893
Die Rechtswirkungen der Ablehnung einer Operation seitens des körperlich Verletzten, 1893
Die Entmündigung wegen Trunksucht und das Zwangsheilverfahren wegen Trunkfälligkeit, 1904 (Digitalisat)
Lehrbuch des bürgerlichen Rechts, 3 Bände, 1896 (9. Auflage 1909)
Dagmar Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1803–1932. (Hrsg.): Rektorat der Ruprecht-Karls-Universität-Heidelberg. Springer Berlin Heidelberg Tokio. 2012. 324 S. ISBN 978-3-642-70761-2