Die Frequenzbewertung wird bei der Messung von Geräuschen verwendet. Hierbei werden die Messgrößen durch ein bewertendes Filtergewichtet, das den Frequenzgang des menschlichen Gehörs berücksichtigen soll. Auf diese Weise soll der Zusammenhang von Pegelangaben und empfundener Lautheit verbessert werden.
Die Frequenzbewertung kann auch als frequenzabhängiger Abzug vom ermittelten Pegel dargestellt werden (für die A- und D-Bewertung ergibt sich in einigen Frequenzbändern ein Zuschlag). Gemäß DIN EN ISO 80000-8:2020-06 sind gewichtete Pegel durch einen Index am Formelzeichen des Pegels zu kennzeichnen. Für einen A-bewerteten Schalldruckpegel ist also das Formelzeichen , für einen A-bewerteten Schallleistungspegel .
Häufig wird auch die Einheitenangabe um das Bewertungsfilter ergänzt, beispielsweise sind die Schreibweisen dB(A) oder auch dBA zu finden.
Die B- und D-Bewertung wurden aus der zugrundeliegenden Norm IEC 61672:2003 für Schallpegelmessgeräte entfernt und sind nur noch historisch bedeutsam.
Da das menschliche Ohr Töne mit gleichem Schalldruck in unterschiedlichen Tonhöhen (d. h. Frequenzen) unterschiedlich laut empfindet, werden Frequenzbewertungskurven verwendet, wie sie in folgender Abbildung dargestellt sind. Dazu werden Filter mit empirisch angepassten Übertragungsfunktionen eingesetzt.
Da die Krümmung der Kurven gleicher Lautstärkepegel und damit der Frequenzgang des Gehörs vom Schalldruckpegel abhängt, wurden für unterschiedlich hohe Schalldruckpegel unterschiedliche Bewertungskurven definiert:
A-Bewertung: entspricht den Kurven gleicher Lautstärkepegel bei ca. 20–40 phon
B-Bewertung: entspricht den Kurven gleicher Lautstärkepegel bei ca. 50–70 phon
C-Bewertung: entspricht den Kurven gleicher Lautstärkepegel bei ca. 80–90 phon
D-Bewertung: entspricht den Kurven gleicher Lautstärkepegel bei sehr hohen Schalldrücken
und in dB – in der Praxis auch häufig in dBA oder dB(A) – angegeben.
Der Verweis auf die A-Bewertung sollte nur einmal angegeben werden, also beispielsweise für den Emissions-Schalldruckpegel einer Maschine als Angabe in den technischen Daten: LpAd = 70 dB oder Lpd = 70 dB(A).[2])
Die vier Bewertungsfilter weisen folgende ÜbertragungsfunktionenGA…D(s) auf, wobei die analytische Beschreibung der Filter in der s-Ebene erfolgt:[3]
mit kA ≈ 7,39705×109
mit kB ≈ 5,99185×109
mit kC ≈ 5,91797×109
mit kD ≈ 91104,32
Die angegebenen Konstanten kA…D sind Faktoren, welche die Übertragungsfunktionen auf den Verstärkungsfaktor 1 (0 dB) bei 1 kHz normieren.
Da für einige Schallsituationen die wahrgenommene Lautstärke, die mögliche Belästigungswirkung und auch die potenzielle Schädigung des Gehörs durch die Bewertungskurven jedoch nur unvollkommen wiedergegeben wird, sind bei der Geräuschbewertung noch Zuschläge für bestimmte Geräuschsituationen üblich: z. B. gemäß der TA Lärm Zuschläge für Tonhaltigkeit („Quietschen“), Impulshaltigkeit („Hämmern“) usw.[4] Der daraus resultierende Beurteilungspegel (Schalldruckpegel + Bewertungsfilter + Zuschläge) wird für die Überprüfung herangezogen, ob ein bestimmtes Geräuschniveau aufgrund gesetzlicher Richtlinien zulässig ist oder nicht. Diese Zuschläge sind nur bei Lautstärkepegeln unterhalb 80 dB anzuwenden (Stand 2015) und dürfen in Summe 6 dB nicht überschreiten (siehe DIN 45645-2).
Eine Alternative zur Verwendung von Bewertungskurven ist die Bestimmung der Lautheit nach DIN 45631 bzw. ISO 532 B. Hierbei wird die Lautstärkeempfindung des Gehörs besser erfasst.