„Diese [Angeklagten] haben sich unermüdlich während des Krieges, dessen Bedeutung für das Schicksal des deutschen Volkes ihnen bekannt gewesen ist, mit dem Bolschewismus identifiziert. Sie haben insbesondere durch Verbreitung von Flugschriften eine besonders gefährliche Tätigkeit entfaltet. Der Gedanke der Sühne und des Schutzes der Volksgemeinschaft lässt eine andere Wahl als die Todesstrafe nicht zu. Leopold und Anna Herbrich, Kosjek, Langer und Franziska Appel werden daher zum Tode verurteilt.“
– Volksgerichtshof: Urteilsbegründung für die fünf Todesurteile gegen Franziska Appel, Anna Herbrich, Leopold Herbrich, Walter Kosjek und Franz Ludwig Langer, 13. November 1942
Die Hinrichtung durch das Fallbeil erfolgte am 29. April 1943 um 18:18 Uhr im Wiener Landesgericht. Am selben Tag wurden auch die vier Mitangeklagten und 18 weiteren Widerstandskämpfer hingerichtet. Appel wurde in der Schachtgräberanlage der Gruppe 40 (Reihe 28/Grab 13) des Wiener Zentralfriedhofes bestattet.[1]
Es gibt eine zweite Frau desselben Namens, die Opfer des NS-Regimes wurde. Franziska Appel, geb. Klein (1884–1942) lebte in Frankfurt am Main und wurde in der Region Lublin ermordet. Ein Stolperstein zu ihrer Erinnerung findet sich in der Liste der Stolpersteine in Frankfurt-Altstadt. Eine dritte Frau namens Franziska Appel gründete 1985 in Wien die Listo Videofilm GesmbH.
Willi Weinert: „Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer“: ein Führer durch den Ehrenhain der Gruppe 40 am Wiener Zentralfriedhof für die hingerichteten WiderstandskämpferInnen. Wiener Stern-Verlag 2011 (3. verb. und erw. Auflage), 76